Dienstleistungserbringung in Indien: Steuerpflicht
Indien erhebt auf Zahlungen für technische Dienstleistungen, Veräußerungsgewinne, Lizenzen und Zinsen, die an ausländische Unternehmen getätigt werden, eine Quellensteuer, die sogenannte Tax Deducted at Source (TDS) oder auch Withholding Tax.
Regelungen für Unternehmen ohne steuerliche Registrierung in Indien (PAN)
Seit Juni 2016 werden bei Zahlungen für Zinsen, Lizenzen, technische oder Managerdienstleistungen aus Indien an Steuerausländer Quellensteuer in Höhe von zehn Prozent erhoben. Bei der indischen Quellensteuer erfolgt der Einbehalt und die Abführung der Steuer an den Fiskus durch den Zahlungsleistenden (indisches Unternehmen). Da der Steuerschuldner aber der ausländische Empfänger der Zahlung ist, erfolgt die Zahlung an den Empfänger (deutsches Unternehmen) nur zu dem um die einbehaltene Steuer gekürzten Betrag. Dafür muss der Zahlungsempfänger folgende Angaben an den indischen Kunden weiterleiten:
- Name des Unternehmens
- Adresse in Deutschland mit E-Mailadresse und Telefonnummer
- Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Deutsche Steueridentifikationsnummer
Der Quellensteuerpflichtige (deutsches Unternehmen) muss angeben, dass keine indische Steueridentifikationsnummer „Permanent Account Number“ (PAN) vorliegt. Der Zahlungspflichtige (indisches Unternehmen) gibt diese Informationen an die indischen Steuerbehörden weiter.
Liegen die o.g. Angaben nicht vor, wird ein höherer Steuersatz nach indischem Recht zugrunde gelegt, aktuell liegt er bei 20 Prozent.
Für die Körperschaftssteuererklärung in Deutschland benötigen deutsche Unternehmen weiterhin das sogenannte Formular 16a, das die Abführung der Quellensteuer an den indischen Fiskus bestätigt. Dieses Formular wird nur bei Vorlage des Namens und der deutschen Steueridentifikationsnummer des Unternehmens ausgestellt.
Grundsätzlich keine Steuererklärungspflicht in Indien
Ausländische Unternehmen sind nach einer Neuregelung vom Februar 2020 nicht mehr zur Abgabe einer Steuererklärung über quellensteuerpflichtige Einkünfte verpflichtet. Diese Neuregelung gilt für Einkünfte, die im indischen Finanzjahr 2019/2020 (1.4.2019 bis 31.3.2020) oder danach erzielt wurden. Sollte jedoch bei einer Transaktion der Abzug der Quellensteuer vergessen oder eine zu hohe Quellensteuer einbehalten worden sein, kann eine Steuererklärung notwendig sein.
Regelungen für Unternehmen mit steuerlicher Registrierung (PAN)
Deutsche Unternehmen, die steuerlich in Indien registriert sind und damit über eine Permanent Account Number (PAN) verfügen, müssen dem indischen Kunden weiterhin ihre PAN auf Rechnungen etc. mitteilen.
Für Unternehmen mit PAN gelten auch weiterhin folgende Verpflichtungen:
Steuererklärungspflicht
Nach indischem Recht muss theoretisch jedes Unternehmen, welches in Indien Einkommen generiert, in Indien eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch dann wenn bereits alle anfallenden Steuern gezahlt worden sind. Durch die steuerliche Registrierung in Indien werden ausländische Firmen für das indische Finanzamt sichtbar, so dass die Steuererklärung eingefordert werden kann.
Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei internen Verrechnungspreisen
Werden Leistungen innerhalb von miteinander verbunden Gesellschaften (z. B. zwischen Mutterhaus und Tochterunternehmen oder zwischen Unternehmen des gleichen Konzerns) ausgetauscht, müssen die dafür in Rechnung gestellten Transferpreise mit üblichen Marktpreisen vergleichbar sein als handele es sich um voneinander unabhängige Unternehmen. Dies muss durch einen indischen Wirtschaftsprüfer zertifiziert werden.
Fristen zu Abgabe der Steuererklärung
Die Quellensteuererklärung ist bis zum 30. September nach Ablauf des Finanzjahrs am 31. März abzugeben. Falls eine Verrechnungspreisdokumentation erforderlich ist, verlängert sich die Frist bis 30. November. Im Jahr 2020 wurde für das vorherige Finanzjahr einmalig eine Verlängerung der Frist für die Einreichung der Jahressteuererklärung auf 31. Oktober 2020 erwirkt.
Bitte beachten Sie, dass die Dienstleistungserbringung in Indien derzeit durch die
Auswirkungen des Coronavirus eingeschränkt ist.
Links und Downloads
- Informationen der indischen Finanzbehörde (Link: http://www.incometaxindia.gov.in/Pages/default.aspx)
