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UNTERNEHMENSÜBERGABE

Unternehmensschenkung: Vermögensübertragung mit Vorteilen

Bei Nachfolgeregelungen innerhalb der Familie ist die Schenkung eine häufig gewählte Variante: Das Unternehmen wird dem Nachfolger unentgeltlich übertragen. Zahlreiche Vorteile sprechen für diese Form der Vermögensübertragung.

Durch eine Schenkung kann das Vermögen schon zu Lebzeiten unentgeltlich übertragen werden. Die finanzielle Altersabsicherung des Übergebers muss dann natürlich durch andere Quellen gesichert sein. Der entscheidende Vorteil einer Schenkung: Mit einer langfristigen und gezielten Vermögensübertragung durch mehrere Schenkungen können in beträchtlichem Umfang Steuern gespart werden, da dem Übernehmer alle zehn Jahre je nach Verwandtschaftsgrad ein steuerlicher Freibetrag zur Verfügung steht. Dieser langfristige Vermögensübergang sichert auch die Unternehmenskontinuität.

Verweigerung des Schenkungsversprechens
Ein weiterer Vorteil dieser Übertragungsform: Der Schenker kann dem Begünstigten Auflagen machen, die er erfüllen muss, um die Schenkung zu erhalten (z.B. Absolvierung einer bestimmten Ausbildung oder Übernahme von Pflegeleistungen). Tritt eine unerwartete Verschlechterung der Lage ein, kann der Schenker außerdem aufgrund eines "wirtschaftlichen Notfalls" die Erfüllung des Schenkungsversprechens verweigern.

Besonders wichtig: In jeden Schenkungsvertrag gehört zudem eine Rückfallklausel für den Fall eines Vorversterbens des Beschenkten.

Versorgungslücke nicht vergessen
Neben der Übergabe der Unternehmensführung wartet eine weitere Herausforderung auf Sie: die Übertragung des Eigentums. Soll Ihr Sohn oder Ihre Tochter das Unternehmen weiter führen? Und wollen Sie Ihrem Nachfolger den Betrieb schenken? Vorsicht! Überprüfen Sie vorher, ob Ihre Altersvorsorge auch ohne einen eventuellen Unternehmensverkauf gesichert ist. Wenn nicht, müssen Sie mit allen Beteiligten eine Lösung finden, die Ihre "Versorgungslücke" deckt.

Sie möchten Ihrer Tochter, die Ihre Nachfolgerin werden soll, das Unternehmen vererben oder verschenken? Dann ist es wichtig, dass Sie Ihre Übertragungspläne durch ein entsprechende erbrechtliche Regelung verbindlich machen. Anderenfalls würde die gesetzliche Erbregelung eine Lösung vorschreiben, die vielleicht für alle Beteiligten (auch für das Unternehmen!) nachteilig wäre.

Verantwortung und Risiko
Sie scheuen sich aber, Ihren Sohn, der ohnehin ganz andere Interessen hat, so offensichtlich zu benachteiligen? Dann können Sie Ihren Sohn auch anderweitig begünstigen (z.B. durch ein Grundstück oder eine Immobilie). Und selbst wenn der Wert seines Erbes nicht mit dem des Unternehmens übereinstimmt, müssen Sie sich keine Vorwürfe machen: Ihre Tochter bekommt zwar das scheinbar "wertvollere" Erbe, sie erbt aber auch die gesamte Last der Verantwortung und das Risiko, das jede unternehmerische Tätigkeit bedeutet.

Eine Nachfolge-Regelung sollte von langer Hand geplant werden. Mit einer sukzessiven Übertragung durch mehrere Schenkungen lassen sich oftmals hohe Steuerersparnisse erzielen. Alle zehn Jahre steht jedem Übernehmer ein hoher steuerlicher Freibetrag zur Verfügung: Wenn die Vermögensübergabe also langfristig geplant und auf 20 Jahre verteilt wird, können Sie als Nachfolger den Freibetrag (immerhin 225.000 Euro) dreimal nutzen.

Rückfallklausel nicht vergessen
Darüber hinaus bietet die Schenkung die Besonderheit, dass sie an Bedingungen geknüpft werden kann. Auflagen hinsichtlich einer bestimmten Berufsausbildung, die Verpflichtung zur Versorgung von Angehörigen oder die Vereinbarung von Nießbrauchrechten können solche Bedingungen sein.

In jeden Schenkungsvertrag gehört eine Rückfallklausel für den Fall eines Vorversterbens des Beschenkten. Sonst fallen womöglich (erneut) Steuern an wie in dem Fall, als der Vater 50 Prozent der Anteile seiner florierenden GmbH seinem unverheirateten Sohn schenkte, der jedoch kurze Zeit später bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückte.

DOKUMENT-NR. 14146

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