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UNTERNEHMENSNACHFOLGE

EU-Kommission: Mitteilung zur Unternehmensnachfolge

Bei der aktuellen Mitteilung zur Unternehmensübertragung handelt es sich um die dritte Mitteilung zu diesem Themenkomplex. In der ersten Mitteilung aus dem Jahr 1994 identifizierte die Kommission Problemstellungen und veröffentlichte im gleichen Jahr entsprechende Empfehlungen zur Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Diese lauteten:

  • Förderung von Sensibilisierungs-, Informations- und Ausbildungsinitiativen, mit denen erreicht werden sollte, dass Unternehmer die Übergabe ihres Unternehmens rechtzeitig vorbereiten,
  • Schaffung eines finanziellen Umfelds, das erfolgreichen Übertragungen förderlich ist,
  • Schaffung der rechtlichen Möglichkeit, ein Unternehmen in Vorbereitung auf seine Übertragung umzuwandeln,
  • rechtliche Verankerung des Prinzips des Fortbestands von Personengesellschaften und Einzelunternehmen im Fall des Todes eines der Gesellschafter bzw. des Inhabers,
  • Förderung des Fortbestands von Unternehmen durch eine angemessene steuerliche Behandlung von Erbschaft und Schenkung,
  • Erleichterung der Übernahme eines Unternehmens durch familienfremde Dritte durch geeignete Steuervergünstigungen.

1998 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten in einer zweiten Mitteilung auf, Unternehmensübertragungen durch

  • rechtliche und verwaltungstechnische Vereinfachung,
  • wirksame Steuervergünstigungen und
  • einfacheren Zugang zu finanzieller Unterstützung zu erleichtern.

In der aktuellen Mitteilung gibt die Kommission einen Überblick darüber, wie die Mitgliedstaaten die Empfehlungen aus dem Jahr 1994 umgesetzt haben; Deutschland zum Beispiel hat danach insgesamt elf Empfehlungen vollständig umgesetzt.

Lücken sieht die Kommission zur Zeit bei der Sensibilisierung von Unternehmen für das Thema, bei Steuerermäßigungen im Falle von Übertragungen an Dritte und bei der Finanzierung von Übertragungen. Sie selbst beabsichtigt, unter anderem Finanzierungsprobleme mit dem geplanten Programm JEREMIE (Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises) zu beheben. Fortschritte sieht die Kommission auf den Feldern Umwandlung eines Kleinunternehmens in eine Aktiengesellschaft, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und bei der Senkung oder Abschaffung der Erbschaftsteuer.

Künftig empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen zur Erleichterung von Unternehmensübertragungen:

  • Unternehmensübertragungen den gleichen Stellenwert wie Unternehmensgründungen geben
  • finanzielle Förderung von Übertragungen (Bürgschaften, Beteiligungskapital)
  • Sensibilisierungsmaßnahmen, Mentoring
  • Einrichtung von Börsen, sofern nicht vorhanden
  • Übertragungsfreundliche Steuersysteme
  • Schaffung von geeigneten Strukturen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen (Förderinstitutionen, Ausbilder, Lehrmaterial)

DOKUMENT-NR. 19620

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