Allgemeine Informationen
Für junge Unternehmen, deren Gründung bzw. Übernahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, bietet die KfW Mittelstandsbank das Gründercoaching Deutschland an. Das Gründercoaching Deutschland ist ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Coachingprogramm. Unternehmen in der Vorgründungsphase sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten sowie zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von jungen Unternehmen. Um jungen Unternehmen die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen, können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Der Inhalt des KfW Merkblattes Gründercoaching Deutschland steht unter dem Vorbehalt der Förderbedingungen des ESF und der Wirksamkeit der Richtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen unter der „De- minimis”- Verordnung. Diese verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den Vorgaben für Existenzgründer stehen auf der eigens eingerichteten homepage, ebenso wie die Beantwortung der häufigsten Fragen.
Was beinhaltet das Programm Gründercoaching Deutschland?
Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Die Gründung bzw. Übernahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich. Diese werden nach den Regelungen der Bundesländer - wie bisher - ausgereicht. In Baden-Württemberg ist hiermit unter anderem das RKW eingebunden.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten. Anträge auf ein gefördertes Gründercoaching sind bei einem Regionalpartner zu stellen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Die Gründung bzw. Übernahme (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc.) muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die zu beratenden Gründer müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Das Gründercoaching Deutschland ist eine unternehmensbezogene Förderung. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Unternehmensstandort.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen:
- im Vorgründungsbereich;
- die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben;
- die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben;
- die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben;
- die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden;
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Beratungen in bestimmten Branchen nicht förderfähig. Siehe dazu Seite 2 „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen”.
Darüber hinaus sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen. Hierfür bietet die IHK Rhein-Neckar die Hilfe des "
Runden Tisches
" an. Mit dem "Runden Tisch" wird eine umfassende Beratung für Mitgliedsunternehmen in Krisensituationen geboten, ergänzt um ein Beratungsangebot in Einzelfragen.
Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Coachingempfehlung des Regionalpartners und eine Coachingzusage der KfW voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wie läuft das Gründercoaching Deutschland ab?
Als Antrag annehmende Stelle fungieren von der KfW akkreditierte Regionalpartner. Die IHK Rhein-Neckar ist für ihren Bezirk als Regionalpartner akkreditiert. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist im Internet auf der Seite des Gründercoachings Deutschland einsehbar (siehe "Externe Links").
Wie hoch ist die Förderung?
Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden.
Unternehmen erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent, der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.
Unternehmen mit Sitz in so genannten "Phasing out" Regionen (Südwest-Brandenburg, Regierungsbezirke Lüneburg, Leipzig, Halle) erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro.
Beispiel 1
Ein Unternehmen in Mannheim nimmt das Gründercoaching Deutschland in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über netto 5.600 Euro (sieben Tage zu je 800 Euro). Das förderfähige Honorar beträgt 5.600 Euro. Der Zuschuss beträgt 2.800 Euro (50 Prozent von 5.600 Euro); der Eigenanteil auch 2.800 Euro.
Beispiel 2
Ein Unternehmen in Heidelberg nimmt das Gründercoaching Deutschland in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über netto 6.000 Euro (sechs Tage zu je 1.000 Euro). Damit ist die Obergrenze des maximal förderfähigen Honorars erreicht. Der Zuschuss beträgt jedoch nur 2.400 Euro, da pro Tagewerk maximal 800 Euro förderfähig sind. Bei 6 Tagen mit maximal 800 Euro Tagewerk beträgt der Maximalhonorarbetrag für diese 6 Tage 4.800 Euro; der Zuschuss mit 50 Prozent entsprechen 2.400 Euro. Der Eigenanteil beträgt 6.000 Euro ./. 2.400 Euro = 3.600 Euro.
Weitere Beispiele sind auf der Homepage zum Gründercoaching Deutschland abrufbar.
Ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich?
Der Existenzgründer bestätigt, für das Gründercoaching Deutschland keine andere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu beantragen. Weiterhin wird bestätigt, dass die finanzielle Eigenleistung nicht aus öffentlichen ESF geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammt. Nimmt ein Existenzgründer verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch, dann müssen sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen unterscheiden. Das heißt, der Existenzgründer erklärt, nicht an anderen Maßnahmen, die gleiche Inhalte bzw. Elemente wie das Gründercoaching Deutschland haben, teilzunehmen (z. B. an anderen Coachingmaßnahmen).
Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken hat der Existenzgründer jederzeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und dem Landesrechnungshof Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen hat er die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu gegebenenfalls anderen Fördermaßnahmen nachzuweisen.