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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Finanziell geförderte Unternehmensberatungen

Ihr Existenzgründungsvorhaben stellt Sie vor Probleme betriebswirtschaftlicher und betriebstechnischer Art, die Sie nicht alleine ohne fremde Hilfe lösen können?

Sie fragen sich, wie Sie in Ihrem bereits bestehenden Unternehmen zu günstiger externer Hilfe kommen, weil Sie den Wald vor Bäumen nicht mehr sehen?

Nutzen Sie daher die Erfahrungen von Experten: Zuschüsse durch den Staat und das Land ermöglichen es Ihnen, in allen Phasen des Entscheidungsprozesses, der Vorbereitung und Planung, der Gründung, Sicherung und Unternehmensnachfolge sowie während der Anlaufzeit Ihres neu gegründeten Unternehmens sehr stark verbilligte Kurzberatungen sowie Intensivberatungen durch qualifizierte Unternehmensberater, teilweise nach Ihrer Wahl, in Anspruch zu nehmen. Außerdem können Sie sich mit finanzieller Hilfe des Staates in Fragen der Unternehmensführung schulen lassen.

Im folgenden finden Sie eine Übersicht, die Ihnen die Möglichkeiten und Antragswege zu den bezuschussten Beratungen aufweisen. Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass Beratungen zu einzelnen Spezialfragen der Gründungen nicht möglich sind. Details entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Förderprogrammen.

Allgemeine Branchenberatungen
Zusätzlich bestehen für die konzeptionelle Beratung für bestehende Unternehmen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen regionale Beratungsförderangebote (Baden-Württemberg). Die Beratungen erfolgen auch zu Spezialthemen. Maximal 2 Beratungstagewerke werden gefördert; der Berater wird vom Verband eingesetzt:

Informationen zu den einzelnen Beratungsleistungen finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Die Zuschüsse zur Verbilligung der Beratungskosten werden vom Wirtschaftsministerium den Verbänden direkt zur Verfügung gestellt.

Beratungen vor der Existenzgründung

1. Beratungen in der Gründungsphase durch das RKW (Landesförderung)

Beratung durch die DEHOGA im Gastronomiebereich

Allgemeine und spezielle Beratungen nach der Existenzgründung

2. KFW Gründercoaching Deutschland (Bundesförderung)

3. Allgemeine Unternehmensberatungen (Bundesförderung)

4. Unternehmenscoaching (Landesförderung)

5. Kurzberatungen und Krisenberatungen (Landesförderung)

6. Beratungen von Unternehmen in Schwierigkeiten ("Runder Tisch") - (Bundesförderung)

7. Turn Around Beratungen TAB (Bundesförderung)

Beratungen zu speziellen Themen

8. Qualifizierungsberatung / Personalentwicklung (Landesförderung)

9. Export- / Exportkooperationsberatungen (Landesförderung)

10. KfW-Programm Energieeffizienzberatung (Bundesförderung)

11. Erstellung von Energiediagnosen (Landesförderung)

12. Innovationsgutscheine des Bundes (go-Inno) Modul Rohstoff- und Materialeffizienz (Bundesförderung)

13. Arbeitsplatz schaffende und erhaltende Förderprogramme (Landesförderung)

14. Auditierung familienbewußter Personalpolitik (Landesförderung)

15. Betriebsberatungen anderer Verbände (Landesförderung)

16. DEHOGA Betriebsberatungen

1. Beratungen in der Gründungsphase durch das RKW (Landesförderung)

Verwendungszweck:
Beratungen vor der Gründung oder vor der Übernahme eines mittelständisches Unternehmens. Die Beratung soll dazu beitragen, den Interessierten in allen Phasen des Entscheidungsprozesses, der Vorbereitung und Planung der Gründung zu helfen. Auch Beratung von Mikro-Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung, sofern die Vollexistenz noch nicht gesichert ist: Erstellung und Evaluierung eines Businessplans. Routinemäßige Steuer- und Rechtsberatung ist von der Förderung ausgenommen.

Details zum Förderprogramm

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2. KFW Gründercoaching Deutschland (Bundesförderung)

Verwendungszweck:
Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen

  • im Vorgründungsbereich,
  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,
  • die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben,
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben oder
  • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden,

ebenso Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.

Details zum Förderprogramm

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3. Allgemeine Unternehmensberatungen (Bundesförderung)

Verwendungszweck:
Gefördert werden:

  1. Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen;
  2. Spezielle Beratungen: Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung, Fachkräftegewinnung u. -sicherung, Schutz vor Wirtschaftskriminalität / Compliance (Regelüberwachung), Arbeitsschutz, Unternehmensübergabe;
  3. Besondere Beratungen: Umweltschutz, Unternehmensführung durch Unternehmerinnen oder durch Migranten/innen, familienfreundliche Maßnahmen, Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

Je Antragsteller können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden. Die Auswahl des Beraters ist dem Antragsteller überlassen.
Der selbstständige Berater oder das Beratungsunternehmen muss die erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen; der überwiegende Geschäftszweck (mehr als 50 % des Umsatzes) muss auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet sein.
Nicht gefördert werden u. a. Beratungen im Rahmen der Existenzgründung, Gestaltung von Werbematerialien, Vertriebs-, Akquisitions- und Vermittlertätigkeiten, Rechts-, Versicherungs- und steuerliche Beratungen sowie gutachterliche Stellungnahmen.

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4. Unternehmenscoaching (Landesförderung)

Verwendungszweck:
Individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch einen externen Experten (Coach) mit dem Ziel, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, Verbesserungsvorschläge zu liefern, Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis zu geben sowie das Ergebnis zu kontrollieren. In den folgenden Themenbereichen:

  • Innovationsvorhaben (Neuausrichtung des Unternehmens durch Erschließung innovativer
    Produkt-, Prozess- bzw. Dienstleistungsfelder und/oder Aufbau eines betrieblichen Innovationsmanagements),
  • Kooperation mit anderen Unternehmen zur Neuausrichtung der innovativen Entwicklungsmöglichkeiten (Einzel- und Gruppencoaching),
  • Reduzierung des Energieverbrauchs (betriebsspezifische Innovation im Bereich der Energieeinsparung und oder Nutzung regenerativer Energien, aufbauend auf einer vorliegenden Energieanalyse),
  • demografischer Wandel (personalpolitische Maßnahmen bei Personalrekrutierung, Arbeitsgestaltung und Gesundheitsförderung und/oder marktbezogene Maßnahmen auf eine älter werdende Kundschaft),
  • Unternehmensübergaben (Planung des Übergabeprozesses: Ausgangssituation, Alternativen, Unternehmensbewertung, Übergabekonzept, Begleitung der Umsetzung).

Dabei sollen die verantwortlichen Personen im Unternehmen in die Lage versetzt werden, zukünftig vergleichbare Problemstellungen selbst zu lösen.

Von einer Förderung ausgenommen sind z.B. Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerberatungen, Beratungen zu öffentlicher Hilfen, zum Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen, EDV-Beratung, gutachterliche Stellungnahmen einschließlich Liquiditäts- und Bonitätsgutachten, Qualitätsmanagementberatungen und Qualitätsprüfungen etc.

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5. Kurzberatungen und Krisenberatungen (Landesförderung)

Verwendungszweck:

  1. Allgemeine Kurzberatung in den Themenbereichen Betriebswirtschaft, Vertrieb, Unternehmensführung, Organisation, Umweltschutz oder Energie.
  2. Kooperationsberatung (nur RKW).
  3. Krisenberatung (Sonderprogramm 2010) für Unternehmen, die in der aktuellen Situation in wirtschaftliche Probleme geraten sind (steigende Verluste, sinkende Umsätze, wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten, verminderter Cash-flow, zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung, Abnahme oder Verlust des Reinvermögenswertes); auch Schwachstellenanalyse für eine Turn-Around-Beratung (siehe Nummer 7).

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6. Beratungen von Unternehmen in Schwierigkeiten ("Runder Tisch") - (Bundesförderung)

Verwendungszweck:
Beratung von Unternehmen, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben: Identifizierung von Schwachstellen, Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen und Abgabe einer Fortführungsprognose. Bei Bedarf ruft der Berater eine Zusammenkunft aller Beteiligten, also Unternehmen, Banken, andere Gläubiger und Kammer, ein.

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7. Turn Around Beratungen TAB (Bundesförderung)

Verwendungszweck:
Beratungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit.
Voraussetzung ist eine aktuelle Schwachstellenanalyse (gemäß Vordruck Schwachstellenanalyse, nach KfW-Formular-Nr. 140 964) eines unabhängigen und fachlich kompetenten Beraters, aus der sich ergeben muss, dass mindestens eine der Voraussetzungen eines „Unternehmens in Schwierigkeiten” im Sinne der EU-Leitlinien (ABl. der EU C 244/2 vom 1.10.2004) vorliegt. Ferner muss die Schwachstellenanalyse konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Maßnahmenplan) beinhalten und eine positive Fortführungsprognose enthalten. Die Erstellung einer Schwachstellenanalyse kann im Programm „Krisenberatungen” des Landes (siehe Nummer 5) gefördert werden.

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8. Qualifizierungsberatung / Personalentwicklung (Landesförderung)

Verwendungszweck:
Coaching ( = individuelle, längerfristige Begleitung durch einen externen Experten) zur

A: Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung - Entwicklung einer Weiterbildungskonzeption, Auswahl geeigneter Qualifizierungsangebote und Organisation von bedarfsgerechten Qualifizierungsmaßnahmen;

B: a) zielgruppenspezifischen Personalentwicklung für

  • an- und ungelernte Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben, und / oder
  • ältere Beschäftigte ab 50 Jahren und / oder
  • Wiedereinsteiger, die am Unternehmensstandort beschäftigt sind und / oder
  • Mitarbeiter mit Migrationshintergrund, die selbst oder mindestens ein Elternteil zugewandert oder ausländischer Herkunft sind;

b) allgemeinen Personalentwicklung für alle im Unternehmen Beschäftigten oder einzelne Beschäftigtengruppen aus unterschiedlichen Funktionen / Hierarchiestufen.

Der Coach entwickelt zusammen mit den verantwortlichen Personen im Unternehmen auf das Coachingthema zugeschnittene Konzeptionen, gibt Anleitungen zu deren Umsetzung in der Betriebspraxis und gibt Anregungen zur nachhaltigen Implementierung. Die verantwortlichen Personen im Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, zukünftig vergleichbare Problemstellungen selbst zu lösen.

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9. Export- / Exportkooperationsberatungen (Landesförderung)

Verwendungszweck:
Gefördert werden Beratungen zur Erschließung von Auslandsmärkten - darunter fällt auch die Bildung von Exportkooperationen sowie die Beratung bestehender Exportkooperationen. Die Maßnahmen umfassen die Prüfung der Exportfähigkeit des Unternehmens, die Suche nach konkreten Marktinformationen, der Aufbau der unternehmensinternen Organisation, die Suche nach einem geeigneten Partner im Ausland, die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort etc.

Die Experten, die das RKW dafür zur Seite stellt, sind Export-Generalisten, Branchen- und Länderexperten, Internet-Spezialisten oder Vertreter von Auslandshandelskammern und Delegiertenbüros: je nach Aufgabenstellung, Branche und persönlicher Erwartung des Kunden wird der geeignete Spezialist ausgewählt.

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10. KfW-Programm Energieeffizienzberatung (Bundesförderung)

Verwendungszweck:

Durch eine qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen gemacht werden. Gefördert werden eine Initial- sowie ggf. mehrere Detailberatungen.

Initialberatung: Es werden energetische Schwachstellen im Unternehmen auf der Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt.
Detailberatung: Hier wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zweck der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplanes durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten Effizienzpotentialen zuerst zu analysieren. Eine Detailberatung kann auch ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung beantragt werden.

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11. Erstellung von Energiediagnosen (Landesförderung)

Verwendungszweck:
Energieberatungen in Form von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude, welche die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Für das Objekt / die Objekte muss eine integrale Energiediagnose (Kosten-Nutzen-Analyse von nicht-investiven, gering investiven und investiven Einsparmaßnahmen auf der Energiebedarfs- und der Energieversorgungsseite) erstellt werden. Maßnahmen des baulichen Wärmeschutzes sind in jedem Fall mit zu untersuchen. Bei größeren Betriebsgebäuden kann sich die Beratung auf einzelne Gewerke (z.B. Beleuchtung oder Lüftungsanlagen) beschränken.
  • Ein schriftlicher Beratungsbericht muss erstellt und übergeben werden. Die Beratungsberichte werden geprüft.
  • Bei der Beratung muss sinngemäß entsprechend der VDI-Richtlinie 3922 („Energieberatung für Industrie und Gewerbe”) vorgegangen werden.
  • Die Beratung sollte innerhalb von vier Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein.

Keine Förderung, wenn vor dem Vorliegen des Beratungsberichts für das gleiche Objekt ein Antrag auf Förderung investiver Maßnahmen eingereicht wird. Nicht gefördert wird die Erstellung von Gebäude-Energieausweisen und von EnergieSpar­Checks (ESC) sowie Beratungen durch Einrichtungen des Landes. Energieberatungen für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude (mehr als 50 Prozent der gesamten Nettogrundfläche des Gebäudes) sind - mit Ausnahme von Wohnheimen - nicht förderfähig.

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12. Innovationsgutscheine des Bundes (go-Inno) Modul Rohstoff- und Materialeffizienz (Bundesförderung)

Verwendungszweck:
Fachliche Beratung, um eine rentable Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz bei der Produktion oder der Nutzung der Produkte bei den Kunden zu erzielen, durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen:
Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse: Analyse der Einsparpotenziale und Beschreibung erster Umsetzungsmaßnahmen (Einkauf; Verkauf; Entsorgung; Materialströme und -verluste; Maßnahmen zur Realisierung der Einsparpotenziale inkl. Abschätzung notwendiger Investitionen).
Leistungsstufe 2: Vertiefungsberatung: Einsparpotenziale bei Rohstoffen und Material; Detailplanung und fachliche Begleitung in der Umsetzungsphase; Informationen über die staatliche Förderung und andere Finanzquellen. - Eine Förderung der Maßnahmen selbst erfolgt nicht.
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13. Arbeitsplatz schaffende und erhaltende Förderprogramme (Landesförderung)

Verschiedene finanzielle Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erleichtern die Einstellung und die Beschäftigung von arbeitssuchenden Menschen. Darunter fallen auch Arbeitsplatz erhaltende Maßnahmen. Die "einfache" Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für den ersten Arbeitsmarkt wird jedoch nicht über diese Förderprogramme unterstützt. Bei näherem Infobedarf ist es hilfreich, sich zusätzlich mit der örtlichen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.

  1. Einstellung von schwerbehinderten Menschen
  2. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA)
  3. Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
  4. Förderung Älterer und Geringqualifizierter
  5. Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
  6. Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
  7. Eingliederung von Arbeitslosen über 50 Jahre

Details zu den Förderprogrammen

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14. Auditierung familienbewußter Personalpolitik (Landesförderung)

Verwendungszweck:
Durchführung eines Audit als Managementinstrument zur Optimierung einer familienbewussten Personalpolitik (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) in den folgenden Handlungsfeldern:
Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsort, Informations- und Kommunikationspolitik, Führungskompetenz, Personalentwicklung, Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen, Service für Familien.

Bereits vorhandene Angebote im Unternehmen werden analysiert und auf dieser Basis werden Ziele sowie Maßnahmen erarbeitet und deren fortlaufende Umsetzung durch das Auditierungsverfahren sichergestellt.

In den folgenden Schritten:

  • Strategieworkshop,
  • Auditierungsworkshop,
  • Zielvereinbarung

werden unternehmensspezifische Lösungen zu den Themenfeldern:

  • passgenaue Angebote und Lösungen für das Unternehmen,
  • ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Gesamtkonzept,
  • eine öffentlichkeitswirksame Bestätigung für das Engagement des Unternehmens im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie

erarbeitet.

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15. Betriebsberatungen anderer Verbände (Landesförderung)

Verwendungszweck:
Konzeptionelle Beratung für bestehende Unternehmen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern der Unternehmensführung und die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Beratung erfolgt auch zu Spezialthemen wie Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Betriebsübergabe, Umweltberatung, EU-Beratung, Exportberatung.

Details zum Förderprogramm

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16. DEHOGA Betriebsberatungen

Verwendungszweck:
1) Kurzberatung: Am ersten Tag ist der Berater vor Ort, am zweiten Tag wird ein Bericht mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen zusammen gestellt.
2) Krisenberatung: Verhandlungen mit Darlehensgebern und Gläubigern, Begleitung zu Bankgesprächen, Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen, Maßnahmen zur Betriebssteuerung, Optimierung der Betriebsabläufe sowie der Betriebsorganisation etc.
3) Notfallberatung: Solidaritätsleistung des Verbandes, wenn Mitglieder durch einen Schicksalsschlag (bspw. Tod des Ehepartners oder Brand im Betrieb) in Not geraten sind: Sicherung der Liquidität, Erledigung von Formalitäten mit Banken und Versicherungen sowie sinnvolle Koordinierung der Hilfsangebote (auch aus dem Kollegenkreis).
4) Energieberatung:
4a) Basis-Paket: Die aktuelle Strom- oder Gas-Jahresabrechnung wird durch Energieberater analysiert, mögliche Alternativen werden ermittelt und schriftlich ausgearbeitet.
4b) Sorglos-Paket: Bewertung der übermittelten Verbrauchszahlen, Analyse der übermittelten Vertragsunterlagen sowie der neuen Angebote des bisherigen Energieversorgers; Prüfung, ob es kostengünstigere Alternativen gibt; berücksichtigt werden auch ökologische Gesichtspunkte.

Details zum Förderprogramm

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DOKUMENT-NR. 3269

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