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Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr (Dokument-Nr.: 1131)
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Termine 2012
(PDF, 21 KB) (Dokument-Nr.: 131445) -
Anmeldung zur Prüfung im Taxi- u. Mietwagenverkehr
(PDF, 12 KB) (Dokument-Nr.: 3442)
Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen. Die weiteren Nachweismöglichkeiten sind in dem Merkblatt "Informationen für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer" beschrieben.
Die IHK Rhein-Neckar ist zuständig für Bewerber mit Wohnsitz in Mannheim, in Heidelberg, im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis.
1. Struktur der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei jeweils einstündigen schriftlichen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus:
2. Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
| schriftliche Fragen | 40 Prozent |
| schriftliche Übungen/Fallstudien | 35 Prozent |
| mündliche Prüfung | 25 Prozent |
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf.
Wird in einem Prüfungsteil die Mindestpunktezahl nicht erreicht, ist die Prüfung nicht bestanden. Ist dies in einem der beiden schriftlichen Prüfungsteilen der Fall, wird die mündliche Prüfung nicht mehr durchgeführt.
Werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen bereits 90 Punkte oder mehr erreicht, ist die Prüfung bestanden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung.
3. Prüfungssachgebiete
Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
Ein ausführlicher Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung kann bei der IHK angefordert werden.
4. Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung bei der IHK Rhein-Neckar muss schriftlich erfolgen.
Überweisen Sie die Prüfungsgebühr von 170 Euro unter dem Kennwort "Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr" und Angabe des Teilnehmers auf unser Konto Nr. 67001901 bei der Deutschen Bundesbank Filiale Karlsruhe, BLZ 660 000 00. Senden Sie den Einzahlungsbeleg zusammen mit dem Anmeldebogen und einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) an die IHK.
Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Prüfungsgebühr verbindlich.
Die Einladung zur Prüfung erhalten Sie circa zehn Tage vor dem Prüfungstermin.
Sofern es Ihnen nicht möglich ist, an dem genannten Tag an der Prüfung teilzunehmen, teilen Sie dies der IHK spätestens vier Tage vor der Prüfung mit. Erfolgt ein Verzicht auf die Ablegung der Prüfung rechtzeitig, wird ein Auslagenersatz von 30 Euro einbehalten. Bleiben Sie dem Prüfungstermin unentschuldigt fern oder geht uns das Entschuldigungsschreiben nicht rechtzeitig zu, verfällt die Prüfungsgebühr.
5. Vorbereitung auf die Prüfung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Literatur
Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin:
Lehr- und Übungsbücher/Rechtsvorschriften:
Verlag Die Wirtschaft GmbH, Am Friedrichsheim 22, 10407 Berlin
Tel. 030 42151-0
Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf
Tel. 0211 99193-0 - www.verkehrsverlag-fischer.de
Verkehrsverlag-HeMa, Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen
Tel. 02361 65809-0 - Fax 02361 65809-21 - www.verkehrsverlag-hema.de
Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80912 München
Tel. 089 32391-0 - www.huss-verlag.de
Werbeagentur & Lernmittelverlag Kampmann, Bochumer Str. 93, 45663 Recklinghausen
Verlag Heinrich Vogel GmbH, Neumarkter Str. 18, 81664 München
www.heinrich-vogel-shop.de
Taxen- und Tarifordnung sind bei den Genehmigungsbehörden der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde zu erhalten.
Schulungsveranstalter
Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch:
Informationen über Kosten und Termine erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern.