(ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr)
1. Genehmigungspflicht
Wer als Unternehmer
- Omnibusverkehr betreiben oder
- Linienverkehr durchführen will,
benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Verkehre.
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen, entnehmen Sie bitte den "Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes" (s. Downloads).
2. Verkehrsbehörden
Im Bezirk der IHK Rhein-Neckar sind folgende Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr zuständig:
- Stadt Mannheim - Bürgerdienste -,
Friedrich-König-Str. 7, 68167 Mannheim - Tel.(06 21) 2 93-85 21 - Stadt Heidelberg -Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrsabteilung,
Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg -Tel.: (0 62 21) 5 81 - Rhein-Neckar-Kreis - Landratsamt - Amt für Nahverkehr und Entwicklungsplanung,
Kurfürstenanlage 40, 69115 Heidelberg, Tel.: (0 62 21) 5 22-0 - Neckar-Odenwald-Kreis - Landratsamt - Nahverkehr, Schüler- und Behindertenbeförderung
Renzstraße 7, 74821 Mosbach, Tel.: (0 62 61) 84-13 03 oder 84-13 04
3. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs.
3.1 Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 9000 Euro für das erste Fahrzeug oder 5000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
3.2 Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
3.3 Fachliche Eignung
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK zu erbringen. In Baden-Württemberg wird die Prüfung zentral bei der IHK Region Stuttgart (siehe externer Link) durchgeführt.
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch erbracht werden durch:
- eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen (genehmigungspflichtigen) Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen anerkannt werden. Die Tätigkei muss zehn Jahre zwischen dem 4.12.1999 und dem 4.12.2009 ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein und muss die zur Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Die Beurteilung, ob eine leitende Tätigkeit anerkannt wird, erfolgt durch die für den Unternehmenssitz zuständigen IHK. Der Bewerber hat deshalb der IHK aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber.
- Eine bestandene Abschlussprüfung als:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV)
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.