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PERSONENVERKEHR

Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr

1. Genehmigungspflicht
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes. (siehe "Downloads")

2. Verkehrsbehörden
Im Bezirk der IHK Rhein-Neckar sind folgende Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr zuständig:

  • Stadt Mannheim - Bürgerdienste -,
    Friedrich-König-Straße 7, 68167 Mannheim
    Tel.: 0621 293-8521
  • Stadt Heidelberg -Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrsabteilung,
    Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg
    Tel.: 06221 581
  • Rhein-Neckar-Kreis - Landratsamt
    Amt für Nahverkehr und Entwicklungsplanung,
    Kurfürstenanlage 40, 69115 Heidelberg
    Tel.: 06221 522-0
  • Neckar-Odenwald-Kreis - Landratsamt
    ÖPNV und Schülerbeförderung
    Renzstraße 7, 74821 Mosbach
    Tel.: 06261 84-0

3. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs.

3.1 Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug oder 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.

3.2 Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister).

Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

3.3 Fachliche Eignung
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erbringen. Nähere Informationen zur Prüfung entnehmen Sie bitte dem der Seite "Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer" (siehe "Mehr zum Thema")

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch erbracht werden durch:

  • eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- oder Mietwagenunternehmen. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Beurteilung, ob eine leitende Tätigkeit anerkannt wird, erfolgt durch die IHK. Der Bewerber hat deshalb der IHK aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber.

Eine bestandene Abschlussprüfung als:

  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV)
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.

DOKUMENT-NR. 1131

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 1709-234
  • Fax: 0621 1709-5234

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