-
Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer (Dokument-Nr.: 1124)
Downloads
-
Vorschriften des Personen-Beförderungsgesetzes
(PDF, 10 KB) (Dokument-Nr.: 1118)
Sie befinden sich hier: Startseite > Starthilfe und Unternehmensförderung > Existenzgründung > Branchenspezifische Informationen > Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr
1. Genehmigungspflicht
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes. (siehe "Downloads")
2. Verkehrsbehörden
Im Bezirk der IHK Rhein-Neckar sind folgende Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr zuständig:
3. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs.
3.1 Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug oder 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
3.2 Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
3.3 Fachliche Eignung
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erbringen. Nähere Informationen zur Prüfung entnehmen Sie bitte dem der Seite "Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer" (siehe "Mehr zum Thema")
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch erbracht werden durch:
Eine bestandene Abschlussprüfung als:
© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.