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Veranstaltungen und Beratungsangebote (Dokument-Nr.: 1374)
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Beratung zu Finanzierungsfragen bei Gründung, Sicherung und Nachfolge (Dokument-Nr.: 2234)
Externe Links
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Bundesverband der KEP (Link: http://bdkep.de)
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Die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Angabe im Fahrzeugschein) einschließlich Anhänger ist von den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes befreit. Dies bedeutet für Unternehmensgründer in der KEP-Branche keine Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht. Mit der Beantragung des Gewerbescheines beim Stadtamt kann mit der Tätigkeit begonnen werden.
© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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