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GÜTERKRAFTVERKEHR

Existenzgründung im Güterkraftverkehr

1. Erlaubnispflicht
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre.

Für Verkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), das heißt Norwegen, Island und Lichtenstein wird eine so genannte Gemeinschaftslizenz benötigt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehre). Verkehre in und aus der Schweiz (keine Kabotage) können mit der Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden.

Verkehre mit nicht zur EU/zum EWR gehörenden Drittstaaten können unter anderem durch Einsatz der Erlaubnis (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit so genannte bilateralen Genehmigungen (für den Streckenanteil in den Drittstaaten) durchgeführt werden.

Ob Güterbeförderungen überhaupt dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und somit unter anderem der Erlaubnispflicht unterliegen, können Sie unserer Seite "Abgrenzung gewerblicher Güterkraftverkehr" (siehe Download) entnehmen.

2. Verkehrsbehörden
Im Bezirk der IHK Rhein-Neckar sind folgende Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr beziehungsweise einer Gemeinschaftslizenz zuständig:

  • Stadt Mannheim - Bürgerdienste -,
    Friedrich-König-Str. 7, 68167 Mannheim, Telefon 0621 293-8521
  • Stadt Heidelberg - Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrsabteilung,
    Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 581
  • Rhein-Neckar-Kreis - Landratsamt - Amt für Verkehrswesen,
    Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch, Telefon 06222 3073-4248
  • Neckar-Odenwald-Kreis - Landratsamt - Straßenverkehrsbehörde,
    Anton-Gmeinder-Str. 29, 74821 Mosbach, Telefon 06261 84-0

3. Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
Voraussetzung für die Erlaubnis- beziehungsweise Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.

a) Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 9000 Euro für das erste Fahrzeug oder 5000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.

b) Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

c) Nachweis der fachlichen Eignung
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch erbracht werden durch:

  • eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr betreibt. Die Tätigkeit muss zwischen dem 4.12.1999 und dem 4.12.2009 ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Die Beurteilung, ob eine leitende Tätigkeit anerkannt wird, erfolgt durch die IHK. Der Bewerber hat deshalb der IHK aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber.
  • eine bestandene Abschlussprüfung als:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
    • Speditionskaufmann/Speditionskauffrau,
    • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
    • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Mannheim und Lörrach,
    • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Mannheim und Lörrach,
    • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.

Die jeweilige Ausbildung/das Studium muss bis zum 4. Dezember 2011 abgeschlossen oder vor diesem Datum begonnen worden sein.

Für die Betroffenen empfiehlt die IHK eine Umschreibung des jeweiligen Abschlusszeugnisses in einen IHK-Fachkundenachweis, da nur dieser bei den Genehmigungsbehörden akzeptiert wird. Die Umschreibung erfolgt bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK. Das Antragsformular "Antrag auf Umschreibung Güterkraftverkehr" können Sie (siehe Download) entnehmen.

4. Versicherungspflicht
Der Unternehmer hat sich nach § 7a GüKG in Form einer "Güterschaden-Haftpflichtversicherung" gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird.

DOKUMENT-NR. 1107

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 1709-234
  • Fax: 0621 1709-5234

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