STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Gründung eines Verlages
I. Gewerberechtliche Aspekte der Gründung eines Verlages
Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen also den Beginn dieser Tätigkeit - ebenso wie spätere wesentliche Veränderungen (zum Beispiel bei Betriebsverlagerung) - bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt, Stadtverwaltung oder Gewerbeamt anmelden. Sie benötigen keine besondere Gewerbeerlaubnis. Zu Fragen zum Firmenrecht oder Handelsregister beachten Sie bitte auch unsere gesonderten Rechtsinformationen.
Hinsichtlich branchenspezifischer Fragen erhält der angehende Verleger Informationen beim Verleger-Ausschuss des Börsenvereins. Denn gute Kenntnisse über das Funktionieren der Handelsabläufe zwischen Verlagen, Zwischenbuchhändlern und Sortimentern sind ebenso wichtig wie Informationen zu Preisbindung, Pflichtstückverordnung, dem VLB oder anderen wichtigen Verlagsthemen.
Seite 1: Gewerberechtliche Aspekte
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