Am 1. Januar 2009 ist die letzte Stufe der allgemeinen Krankenversicherungspflicht in Kraft getreten. Personen, die der Privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, unterliegen seit diesem Zeitpunkt ebenfalls der Versicherungspflicht. Wer der Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009 nicht nachkommt, muss gegebenenfalls bei späterer Versicherung und Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen ausstehende Beiträge bzw. Prämien nachzahlen.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist eine Krankenversicherungspflicht für die gesamte Wohnbevölkerung eingeführt worden. Dies betrifft auch gut 32.000 Selbständige, die derzeit keine Krankenversicherung haben. Die Versicherungspflicht gilt aber auch für Personen, die aus anderen Gründen nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind und keine anderweitige Versicherung abgeschlossen haben. Dies können z. B. Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der GKV-Versicherungspflichtgrenze sein.
Grundsätzlich muss man in das Versicherungssystem zurückkehren, in dem man zuletzt versichert war. Wurde einem Selbständigen z. B. aufgrund von Zahlungsversäumnissen der Versicherungsvertrag durch seine Krankenkasse gekündigt, muss sie ihn seit dem 1. April 2007 wieder aufnehmen. Zudem wird der monatliche Mindestbeitrag für Selbständige in der GKV von derzeit 250 auf rund 170 Euro abgesenkt. Personen, die vorher gar nicht versichert waren, müssen sich in dem System versichern, dem sie aufgrund ihrer zuletzt ausgeübten Beschäftigung zuzuordnen sind. Selbständige, die bisher nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, haben auf jeden Fall Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) und zwar seit dem 1. Juli 2007 zu dem derzeitigen sogenannten Standardtarif. Er wird dann für sie und andere Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, geöffnet, die Versicherungen dürfen sie nicht ablehnen.
Seit dem 1. Januar 2009 tritt für diese Personen die Versicherungspflicht ein. Zeitgleich wird der Standardtarif auf den sogenannten Basistarif umgestellt. Die Beiträge orientieren sich an Geschlecht und Alter (ohne weitere Risikozuschläge) und dürfen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten.
Für Nichtversicherte, die der GKV zuzuordnen sind, besteht bereits seit dem 1. April 2007 Versicherungspflicht. Die Krankenkassen dürfen diese Personen nicht abweisen.
Weitere Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums sowie unter dem Bürgertelefon zum Thema Versicherungsschutz:
Telefon 01805 996601 (0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute)