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UNFALLVERSICHERUNG IM UNTERNEHMEN

Anmeldung neuer Unternehmen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig.

Ein Formular erleichtert Ihnen die Anmeldung Ihres Unternehmens. Senden Sie dieses bitte an die Berufsgenossenschaft, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entspricht. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert.

Wichtig: Für ein Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn das Unternehmen unterschiedliche Bestandteile hat. Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft oder telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung 0800 6050404 (kostenlos aus dem Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen) oder per E-Mail. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft.

Die Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht kraft Gesetzes oder kraft der Satzung der Berufsgenossenschaft automatisch versichert, jeder Unternehmer kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern. Darüber sollten Sie sich direkt bei Ihrem Unfallversicherungsträger informieren. 

Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung 0800 6050404 (kostenlos aus dem Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen) erkundigen. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft und verbindet Sie ggf. direkt weiter.

Quelle: DGUV

DOKUMENT-NR. 35693

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