Das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) kann die Gründung und die Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz schwerbehinderter Menschen fördern. Unternehmensgründerinnen und -gründer müssen Fachkenntnisse (z. B. abgeschlossene Lehre oder Studium) und einschlägige Berufserfahrung sowie betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse haben. Die angestrebte Tätigkeit muss der schwerbehinderte Mensch überwiegend selbst ausführen können.
Schwerbehindert bedeutet, dass ein durch das Versorgungsamt anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen muss.
Umstände des Einzelfalls entscheidend
Gefördert werden Antragsteller, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur schwer in eine abhängige Beschäftigung zu vermitteln sind und denen es auf Grund ihrer Vermögenssituation nicht zugemutet werden kann, die erforderlichen Mittel zur Existenzgründung oder -erhaltung selbst aufzubringen. Bei den Leistungen des Integrationsamts zur Existenzgründung
und -erhaltung handelt es sich um Ermessensleistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ob und in welcher Höhe Leistungen gewährt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Ausführliche Informationen bietet der KVJS-Ratgeber Existenzgründung und Existenzerhaltung für schwerbehinderte Menschen, der auf der Homepage heruntergeladen werden kann (siehe "Externe Links").