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ZUSCHUSS ZUR EXISTENZGRÜNDUNG

Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum

Förderprogramm "Mit kreativen Geschäftsideen zum beruflichen Erfolg"
Das Land und die Europäische Union fördern über das Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ seit 2007 Existenzgründerinnen im ländlichen Raum. Mittlerweile wurde das Förderspektrum ausgeweitet: Zusätzlich zu den Existenzgründerinnen können nun auch Frauen einen Investitionszuschuss erhalten, die ihr bereits bestehendes Unternehmen erweitern möchten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im ländlichen Raum – also zum Beispiel im Neckar-Odenwald-Kreis – liegt und dadurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Das Konzept für die Unternehmenserweiterung sollte beispielgebend für die Region sein.

Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben, die im Rahmen der Existenzgründung oder Unternehmenserweiterung anfallen (Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichen Vermögen, Maschinen, Anlagen, Werbekonzeptionen).

Beratung zum Förderprogramm beim
Landratsamt Fachdienst Landwirtschaft
Marion Schmidt-Kowalke
Präsident-Wittemann-Straße 14
74722 Buchen
Telefon 06281 5212-1618
marion.schmidt-kowalke@neckar-odenwald-kreis.de

über das Regierungspräsidium Karlsruhe oder bei
Christa Jungfleisch-Motz
Telefon 0721 9263319
Christa.Jungfleisch-Motz@rpk.bwl.de

oder im Internet unter Infodienst Landwirtschaft zum Thema Frauen und Zusatzeinkommen

DOKUMENT-NR. 125765

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