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GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLAND

Gründercoaching Deutschland - Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Coachingprogramm für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
Ab dem 1. Oktober 2008 können Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben und Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II (z. B. Einstiegsgeld) oder SGB III (Gründungszuschuss) beziehen, einen Zuschuss für ein Coaching durch einen Unternehmensberater erhalten (Gründercoaching Deutschland GCD).

Wenn im ersten Jahr nach Start in die Selbstständigkeit ein Unternehmensberater zur Verbesserung der eigenen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beauftragt wird, kann im Rahmen des Programms ein Zuschuss von 90 Prozent des Beraterhonorars beantragt werden. Der verbleibende Eigenanteil von zehn Prozent ist selbst zu tragen, ebenfalls die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages sowie eventuell in Rechnung gestellte Fahrtkosten. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro nicht überschreiten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt demnach 3.600 Euro.

Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern. Nicht gefördert werden Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich oder solche, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben oder die auf die Ausarbeitung von Verträgen, Buchführungsarbeiten, Erarbeitung von EDV-Software oder gutachterliche Stellungnahmen zielen. Auch muss die Existenzgründung auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.

Anträge zum Gründercoaching Deutschland sind über die Regionalpartner der KfW Mittelstandsbank einzureichen. Vor Antragstellung ist mit dem Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch zu führen. Der Antrag muss unbedingt vor Abschluss eines Coaching-/Beratervertrages über den Regionalpartner an die KfW Mittelstandsbank gerichtet werden.

Antragstellung auf die Gewährung eines Zuschusses zum GCD
Nachdem Sie Ihren Bewilligungsbescheid über Gründungszuschuss / Einstiegsgeld / weitere Leistungen von Ihrer Arbeitsagentur / Ihrem JobCenter erhalten haben, können Sie innerhalb eines Jahres nach Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit einen Antrag auf GCD-AL stellen. Die für einen Antrag notwendigen Daten erfassen Sie online über die KfW-Antragsplattform. Mit der Antragstellung wählen Sie eine Beraterin/Berater aus der Kfw-Beraterbörse aus. Das ausgedruckte und unterzeichnete Antragsformular inklusive der "de-minimis"-Erklärung reichen Sie bitte im Original bei Ihrem Regionalpartner ein und fügen noch folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie bei: Bewilligungsbescheide über einen Gründungszuschuss, Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Einstiegsgeld oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen. Sind die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben, spricht der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars an die KfW-Unternehmeragentur (KfW) aus. Auf Basis der Empfehlung entscheidet die KfW über die Gewährung des Zuschusses. Sie erhalten eine schriftliche Zusage.

Antragsberechtigte Unternehmen: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis ein Jahr nach Gründung, wenn Sie:

  • mit Ihrem Unternehmen in Deutschland ansässig sind,
  • Ihre Tätigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet haben,
  • und Gründungszuschuss (§57 SGB III)
  • oder Einstiegsgeld (§ 16 b SGB II)
  • oder Regelleistungen zum Lebensunterhalt (§20 SGB II)
  • oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§16 c SGB II)

bewilligt bekommen haben. Der Bewilligungsbescheid ist den Antragsunterlagen im Original beizufügen.

Nicht antragsberechtigte Unternehmen:

  • Unternehmen, die die europäische Definition für KMU nicht erfüllen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen aus den Brachen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen der Unternehmensberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Auswahl des Beraters
Sie wählen aus der Kfw-Beraterbörse eine Beraterin oder Berater aus. Der ausgewählte Berater muss dort gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.

Coachingzeitraum
Das Coaching muss ab Erteilung der Zusage innerhalb eines Jahres (zwölf Monate) abgeschlossen sein.

Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt 90 Prozent des Beraterhonorars bei der maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro, wobei das Tageshonorar 800 Euro nicht übersteigen darf.

Abschluss des Beratervertrages
Erst nach der schriftlichen Zusage durch die KfW darf der Coaching-/Beratervertrag geschlossen werden. Den Coachingvertrag schließen Sie mit dem aus der KfW-Beraterbörse gewählten Berater ab.  Der Coachingzeitraum von maximal zwölf Monaten läuft ab Erteilung der Zusage durch die KfW.

Abschluss des Gründercoachings
Nach Beendigung des Coachings rechnen Sie mit dem Formular Schlussverwendungsnachweiss (Bestllnr.: 600 000 1663) das Coaching gegenüber der KfW ab. Dieses Formular schicken Sie bitte vollständig ausgefüllt und im Original unterschriefen an die KfW und fogen folgende Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie bei: Gesamtrechnung des Beraters; Kontoasuzug als Zahlungsnachweis des Eigenanteils am Beratungshonorar; sämmtliche endgültigen Bewilligungsbescheide sofern diese noch nicht vorliegen; gegebenfalls Nachweis, dass Ihr Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die KfW veranlasst nach Prüfung der Unterlagen die Auszahlung des Zuschusses.

De-minimis-Beihilfen
In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen unter der "De-minimis"-Verordnung. Diese verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Existenzgründer enthält das "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen" der KfW (Bestellnummer: 600 000 0065).

Kumulierung mit anderen Fördermitteln
Nehmen Sie verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch, so müssen sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen unterscheiden. Das heißt, Sie erklären schriftlich bei Antragstellung, nicht an anderen Maßnahmen, die gleiche Inhalte bzw. Elemente wie das Gründercoaching haben, teilzunehmen (zum Beispiel an anderen Coachingmaßnahmen). Des Weiteren bestätigen Sie bei Antragstellung zum Gründercoaching keine andere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu beantragen.

Auch bestätigen Sie, dass Ihre finanzielle Eigenleistung nicht aus öffentlichen ESF geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammt. Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken haben Sie jederzeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und dem Landesrechnungshof Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen haben Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu ggf. anderen Fördermaßnahmen nachzuweisen (bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen von mindestens zehn Jahren).

Zuständigkeit für Berater
Berater, die sich für das Gründercoaching Deutschland listen lassen möchten, wenden sich bitte direkt an die KfW und nutzen deren KfW-Beraterbörse.

DOKUMENT-NR. 30108

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