-
Einstellung von Arbeitnehmern (Dokument-Nr.: 12789)
-
Markt- und Standortanalyse (Dokument-Nr.: 2256)
-
Marketing im Unternehmen (Dokument-Nr.: 2354)
-
Existenzgründung durch Betriebsübernahme (Dokument-Nr.: 1575)
-
Scheinselbständigkeit: Abhängig beschäftigt oder selbständig? (Dokument-Nr.: 3484)
STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften
Welchen Zweck hat die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen.
Diese Entschädigung erfolgt mit dem Ziel
- der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit,
- der Arbeits- und Berufsförderung und
- der Erleichterung von Verletzungsfolgen.
Entschädigt wird in Form von Sach- und Geldleistungen. Beispiele für Leistungen sind die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, die Zahlung von Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten, Beihilfen und Abfindungen. Der Versicherungsschutz gilt für die Folgen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit sowie für Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeit.
Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist seit dem 1. Januar 1997 das 7. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Vorher galt die Reichsversicherungsordnung (RVO). Träger der Unfallversicherung im gewerblichen Bereich sind 35 Berufsgenossenschaften. Sie sind aufgeteilt nach Gewerbezweigen. Zu welcher Berufsgenossenschaft Sie gehören, erfahren Sie beim Landesverband der Berufsgenossenschaften.
Wer ist bei der Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichert?
Unternehmer
Als selbständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Nur 18 der 35 Berufsgenossenschaften sehen in solchen Fällen eine Versicherungspflicht vor. Bei den anderen Berufsgenossenschaften können Sie sich und Ihren mitarbeitenden Ehepartner, sofern er kein Gehalt bezieht und daher nicht pflichtversichert ist, freiwillig versichern.
Eine freiwillige Versicherung ist sinnvoll, weil Ihnen bei relativ geringen Jahresbeiträgen ein umfassender Versicherungsschutz geboten wird. Dabei haben freiwillig Versicherte gegenüber Pflichtversicherten den Vorteil, dass sie im Regelfall die Versicherungssumme bis zum gesetzlichen Höchstrahmen frei wählen können. Je nach Berufsgenossenschaft liegt dieser zwischen 40.000 Euro und 75.000 Euro (ca.-Angaben). Ihre Versicherungssumme sollte sich nach Ihrem tatsächlich erzielten Einkommen richten. Sie ist Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistungen, die Sie im Versicherungsfall erhalten.
Freiberufler
Auch als Freiberufler können Sie sich freiwillig versichern, und zwar bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Gewerbezweig zuständig ist. Soweit eine Berufsgenossenschaft für Ihren Bereich nicht vorhanden ist, tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein.
Arbeitnehmer
Zum gesetzlich versicherten Personenkreis gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis stehen. Die Höhe des Einkommens ist ohne Bedeutung. Ferner unterliegen Heimarbeiter, Zwischenmeister, Hausgewerbetreibende sowie die im Unternehmen tätigen Ehegatten, die ein Gehalt beziehen, der Versicherung kraft Gesetz.
Wie melden Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft an?
Sie sollten den Landesverband der Berufsgenossenschaften über Ihre Gewerbeanmeldung informieren, auch wenn es gängige Praxis ist, dass die Gewerbeämter diesem Ihre Gewerbeanmeldung zuschicken, der Landesverband diese an die zuständige Berufsgenossenschaft weiterleitet und Ihre Berufsgenossenschaft sich mit Ihnen in Verbindung setzt.
Es ist sinnvoll, bei einer Existenzgründung die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft oder den Landesverband der Berufsgenossenschaften innerhalb von einer Woche darüber zu informieren.
Auch wenn Sie sich nicht anmelden, besteht für Ihre Beschäftigen Versicherungsschutz. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bei Ihrer Berufsgenossenschaft nicht erfasst sind, müssen Sie mit rückwirkenden Beitragsnachzahlungen bis zum Tag der Eröffnung Ihres Unternehmens rechnen.
Die Ansprüche der Berufsgenossenschaft auf Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese fällig geworden sind. Vorsätzlich nicht gezahlte Beiträge können die Berufsgenossenschaften sogar noch bis zu 30 Jahren nach Fälligkeit einfordern!
Wenn Sie sich freiwillig gegen Unfall versichern wollen, müssen Sie an die Berufsgenossenschaft einen Antrag richten. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, teilt Ihnen im Zweifel der Landesverband der Berufsgenossenschaften mit.
Wie hoch sind Ihre Mitgliedsbeiträge?
Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich ausschließlich durch die Beiträge, die die Unternehmer zahlen. Die Berufsgenossenschaft schickt Ihnen zum Jahresende einen Beitragsbescheid zu.
Beitrag bei Versicherungspflicht
Besteht Versicherungspflicht, bemessen sich Ihre Beiträge nach den Lohnsummen der Versicherten und der Gefahrenklasse, welche Ihrem Unternehmen zugeordnet wird. Diese wiederum ist abhängig von Anzahl und Schwere der in den einzelnen Gewerbezweigen vorkommenden Arbeitsunfälle.
Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft lediglich zum Ende des Jahres bzw. am Anfang des Folgejahres Ihre gesamte Lohnsumme mitteilen, d.h. nicht jede Neueinstellung oder Entlassung eines Beschäftigten ist anzugeben.
Beitrag bei freiwilliger Versicherung
Sind Sie freiwillig versichert, ergibt sich Ihr Beitrag aus den Faktoren Versicherungssumme, branchenabhängige Gefahrenklasse und Umlagefaktor.
Auskünfte zu Gefahrenklasse und Umlagefaktor für das vergangene Versicherungsjahr erteilt Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft. Für das laufende Jahr stehen die Beiträge wegen des Umlageverfahrens nicht fest. Größere Abweichungen zu den Werten des Vorjahres sind aber der Ausnahmefall.
Wie müssen Sie einen Arbeitsunfall melden?
Jeden Arbeitsunfall müssen Sie unverzüglich Ihrer Berufsgenossenschaft mitteilen. Dafür gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Formblatt (Unfallanzeige). Sie erhalten das Formblatt bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder im Schreibwarenhandel.
Weitere Informationen
Auskünfte über Aufgaben und Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften erteilt der
Landesverband Südwestdeutschland
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 523-0
Telefax: 06221 523-399
E-Mail: service@heidelberg.lvbg.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Mittelstraße 51
10117 Berlin-Mitte
Telefon: 030 288763800 (Zentrale)
Telefax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Anschriften der Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 523-0
Telefax: 06221 523-323
Internet: http://www.bgrci.de
E-Mail: info@bgrci.de
(Entstanden durch Fusion der Bergbau-Berufsgenossenschaft, der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, der Papiermacher-Berufsgenossenschaft, der Lederindustrie-Berufsgenossenschaft und der Zucker-Berufsgenossenschaft)
Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft
Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
Anschrift für beide BGen:
Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 8224-0
Telefax: 0211 8224-444
Internet: http://www.mmbg.de
E-Mail: info@mmbg.de
Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15
55130 Mainz
kostenfreie Service-Nummern:
0800 999 0080-1 Mitglieder und Beitrag
0800 999 0080-2 Prävention
0800 999 0080-3 Rehabilitation
Telefax: 06131 802-10900
Internet: http://www.bg-metall.de
E-Mail: service@bgmet.de
(Entstanden durch Vereinigung der Norddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft Metall Süd)
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: 0221 3778-0
Notfall-Hotline: 0211 30180531
Telefax: 0221 3778-1199
Internet: http://www.bgetem.de
E-Mail: info@bgetem.de
(Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung ab 01.01.2010. Weitere Vorläufer: Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft, Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft)
Holz-Berufsgenossenschaft
Am Knie 8
81241 München
Telefon: 089 82003-0
Telefax: 089 82003-199
Internet: http://www.holz-bg.de
E-Mail: hbg@holz-bg.de
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
Dynamostraße 7 - 11
68165 Mannheim
Telefon: 0621 4456-0
Telefax: 0621 4456-1554
Internet: http://www.bgn.de
E-Mail: info@bgn.de
Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Lortzingstraße 2
55127 Mainz
Telefon: 06131 785-1
Telefax: 06131 785-340
Internet: http://www.fleischerei-bg.de
E-Mail: info@fleischerei-bg.de
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
Hildegardstraße 28 - 30
10715 Berlin
Telefon: 030 85781-0
Telefax: 030 85781-500
Internet: http://www.bgbau.de
E-Mail: info@bgbau.de
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
M 5, 7
68161 Mannheim
Telefon: 0621 183-0
Telefax: 0621 183-5191
Internet: http://www.bghw.de
E-Mail: direktion-mannheim@bghw.de
(Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel und der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft)
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Telefon: 040 5146-0
Telefax: 040 5146-2146
Internet: http://www.vbg.de
E-Mail: HV.Hamburg@vbg.de
(Entstanden durch Fusion der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen ab 01.01.2010. Weiterer Vorläufer: Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie)
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Telefon: 040 3980-0
Telefax: 040 3980-1666
Internet: http://www.bg-verkehr.de
E-Mail: info@bg-verkehr.de
(Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der See-Berufsgenossenschaft ab 01.01.2010)
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0
Telefax: 040 20207-525
Internet: http://www.bgw-online.de
E-Mail: info@bgw-online.de

