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IHK24

Berufsbildungsausschuss

Der gemäß § 77 Berufsbildungsgesetz (BBiG) von der IHK Rhein-Neckar errichtete Berufsbildungsausschuss (BBA) hat folgende Aufgaben:

  • Er ist im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes für die Aufgaben der Berufsausbildung zuständig.

  • Er beschließt die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes von der IHK zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung.

  • Er muss in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung umfassend unterrichtet und gehört werden.

Organisation:

  • Der Ausschuss besteht aus 18 gemäß § 77 Abs. 2 BBiG berufenen Mitgliedern. Stimmrecht haben die sechs Beauftragen der Arbeitgeber und die sechs Beauftragten der Arbeitnehmer. Die Lehrervertreter haben beratende Stimmen.

  • Die Mitglieder haben die gleiche Anzahl Stellvertreter.

  • Der Ausschuss tagt viermal im Jahr mit jeweils vier Unterausschuss-Sitzungen.

  • Der Vorsitz wechselt jährlich. Alternierend übernehmen je ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter für jeweils ein Jahr den Vorsitz.

  • Die laufenden Geschäfte des Ausschusses werden durch die Geschäftsführung der IHK im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter wahrgenommen. Die Geschäftsführung der IHK nimmt an den Sitzungen des Ausschusses mit beratender Stimme teil.

Vorsitzende:
Barbara Waldkirch, Vizepräsidentin der IHK Rhein-Neckar
Lars-Christian Treusch, Gewerkschaftssekretär der DGB Mannheim
Geschäftsführer: Ass. Harald Töltl, Telefon (06 21) 17 09-180

DOKUMENT-NR. 10285

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