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Mitgliedschaft und Beitrag

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Unsere Leistungen für Sie

Als Mitglied der IHK Rhein-Neckar stehen Ihnen eine Vielzahl an Leistungen zur Verfügung. Wir erläutern Ihnen die Grundlagen unserer Arbeit. mehr

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Pflichtmitgliedschaft

Auf den Punkt gebracht: Die Wirtschaft entscheidet selbst, macht es selbst und bezahlt es selbst. Was die IHKs leisten? Beispielsweise betreuen wir über 850.000 Auszubildende, beraten jedes Jahr 350.000 Existenzgründer und bestellen 7.000 Sachverständige. mehr

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Pflichtmitgliedschaft: Was wäre ohne

Häufig wird über die Pflichtmitgliedschaft der IHKs diskutiert. Was wäre eigentlich, wenn sie abgeschafft würde? mehr

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BVG zur Pflichtmitgliedschaft

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Zulässigkeit der IHK-Pflichtmitgliedschaft und damit seine frühere Rechtsprechung bestätigt. Auf den Seiten des BVG können Sie das Urteil im Wortlaut nachlesen. externer Link

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Beitrag

Aktuelle Beitragssätze: Höhe der Grundbeiträge, Umlagesatz und Bemessungsjahr für die Beitragsveranlagung. mehr

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IHK-Gesetz (PDF, 30 KB)

Bundesgesetzliche Regelung für die Industrie - und Handelskammern (PDF, 34 KB). zum Download

DOKUMENT-NR. 15469

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L1, 2, 68161 Mannheim
Postfach 101661, 68016 Mannheim
Tel.: 0621 1709-0
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Netzwerk Kreativwirtschaft

Das "Netzwerk Kreativwirtschaft" umfasst die Aktivitäten der IHK Rhein-Neckar und ihrer Partner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region. mehr

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