. .
Illustration

IHK24

IHK-Mitgliedschaft: Unsere Leistungen für Sie

Die gesetzliche Mitgliedschaft von Gewerbetreibenden zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist in § 2 Abs. 1 des IHK-Gesetzes geregelt: Wer vom Finanzamt zur Gewerbesteuer veranlagt wird und im Bezirk einer IHK eine gewerbliche Niederlassung, eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhält, wird per Gesetz Mitglied der jeweiligen IHK mit allen Rechten und Pflichten. Eine Ausnahme bilden die reinen Handwerksbetriebe und handwerksähnlichen Gewerbe. Diese unterliegen den Vorschriften der Handwerksordnung und sind Mitglied der Handwerkskammer.

Zu den Mitgliedsrechten gehört es, die Leistungen der IHK in Anspruch zu nehmen, die diese unentgeltlich oder kostenpflichtig anbietet und die den Mitgliedsunternehmen direkt oder indirekt zugute kommen. Grundlage des Leistungsangebots der IHK Rhein-Neckar sind ihre vier wichtigsten Aufgaben:

1. Kompetente Vertretung der Wirtschaft gegenüber Staat und Gesellschaft.
Der Erhalt eines ICE-Knotens in der Region. Die Vermeidung von Steuern- und Abgabenerhöhungen durch die Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks. Die Förderung der Attraktivität der Innenstädte. Die Abwendung der drohenden Ausbildungsplatzabgabe. Das sind Beispiele, wie sich die IHK für die Interessen der Unternehmer einsetzt.

2. Angebot wirtschaftsorientierter Dienstleistungen.
Die IHK berät Unternehmerinnen und Unternehmer in jeder Phase des Unternehmenszyklus: Bei der Unternehmensgründung, beim Wachstum, im Auslandsgeschäft, bei Schwierigkeiten mit Behörden, in Krisensituationen und auch bei der Nachfolgeregelung. Die Eintragung von Firmen ins Handelsregister wird durch Stellungnahmen gegenüber den Unternehmen und dem Gericht unterstützt. Die IHK bietet zudem ihren Mitgliedern geldwerte Rechtsinformationen im Internet und im persönlichen Gespräch. Berufsbezogene Weiterbildung und Kontaktvermittlung runden das Angebot ab.

3. Effiziente Durchführung hoheitlicher Aufgaben.
Die IHK organisiert z. B. das Ausbildungswesen und unterstützt die Unternehmen durch Beratung und Prüfungen, die richtigen Mitarbeiter heranzubilden. Durch das Mitwirken von 2.500 ehrenamtlichen Profis aus der Wirtschaft im Bezirk der IHK Rhein-Neckar kann dies die IHK billiger und praxisnäher als der Staat. Für die Aufgaben in der Wirtschaft und der Justiz stehen zahlreiche Sachverständige zur Verfügung, die von der IHK öffentlich bestellt werden.

4. Objektive Beratung öffentlicher Entscheidungsträger.
Die IHK berät Politik, Verwaltung und Gerichte unabhängig und kompetent bei Stellungnahmen zu Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen, bei Anträgen von Unternehmen auf öffentliche Fördermittel, bei Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und Satzungen, die Einfluss auf die regionale Wirtschaft haben und vieles mehr.

Die IHK sorgt so dafür, dass die Unternehmen ihre eigenen Belange besser, praxisnäher und kostengünstiger als der Staat regeln. Das Geld dafür erhält die IHK im Wesentlichen als Beiträge. Viele Unternehmen sind durch gesetzliche Bestimmungen vom Beitrag befreit. Wie viel Geld die nicht beitragsbefreiten Mitglieder zahlen müssen und wofür es ausgegeben wird, entscheiden sie selbst: In der Vollversammlung, dem Parlament der Wirtschaft. Das wird alle fünf Jahre von den Mitgliedsunternehmen gewählt. Übrigens: Bei dieser Wahl hat die Stimme des weltweiten Konzerns nicht mehr Gewicht als die des Kleinunternehmers.

DOKUMENT-NR. 20188

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 1709-277
  • Fax: 0621 1709-5277

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK RHEIN-NECKAR IN FACEBOOK

Weiterbildung

Entdecken Sie Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten! mehr

Ausbildung

Karriere mit Lehre. Hier findest Du Unterstützung auf Deinem persönlichen Weg! mehr

Netzwerk Kreativwirtschaft

Das "Netzwerk Kreativwirtschaft" umfasst die Aktivitäten der IHK Rhein-Neckar und ihrer Partner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region. mehr

  • EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT