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VERKEHRSWIRTSCHAFT

Berufskraftfahrer-Qualifikation

BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATION

Eintrag der Schlüsselzahl "95" ohne Weiterbildungsnachweise

 Um gewerbliche Güter- bzw. Personentransporte fahren zu können, benötigen Kraftfahrer mit einer Führerscheinklasse D oder C in Ihrem Führerschein spätestens ab dem 10. September 2013 bzw. 2014, die Eintrag der Schlüsselzahl "95". Mehr Informationen erhalten Sie im folgenden Text. mehr

BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

Zusätzliche Anforderungen für Berufskraftfahrer

Der Berufseinstieg als Lkw- oder Omnibusfahrer wird völlig neuen Regeln unterworfen. Das sieht das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vor. mehr

BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

Prüfungen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation - Güterverkehr

Die Prüfung Grundqualifikation und die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das gewerbliche Führen von Lkw. mehr

BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

Prüfungen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation - Personenverkehr

Alles Wissenswerte zum Thema Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation und zur Grundqualifikation. mehr

DOKUMENT-NR. 28789

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