. .
Illustration

IHK24

Termine für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen. Arbeitnehmern schreibt der Gesetzgeber ein 40-stündiges Unterrichtungsverfahren, Selbständigen eine 80-stündige Unterrichtung vor.

Die 40-stündige Unterrichtung bei der IHK Rhein-Neckar findet an folgenden Terminen statt:

Unterrichtung Bewachungsgewerbe 2012

Arbeitnehmer
40 Unterrichtsstunden

23. Januar bis 27. Januar 2012
(Anmeldeschluss 12. Januar 2012)

26. März bis 30. März 2012
(Anmeldeschluss 16. März 2012)

21. Mai bis 25. Mai 2012 
(Anmeldeschluss 12. Mai 2012)

30. Juli bis 03. August 2012
(Anmeldeschluss 21. Juli 2012)

17. September 2012 bis 21. September 2012
(Anmeldeschluss  07. September 2012)

19. November 2012 bis 23. November 2012
(Anmeldeschluss 09. November 2012)                                                    

  

Weitere Termine auf Anfrage. 

Ort: IHK Rhein-Neckar, Mannheim

Kosten für Arbeitnehmer: 440 Euro

Bei Bedarf bieten wir auch eine 80-stündige Unterrichtung für Selbstständige an.

Zusatztermine können bei größerem Schulungsbedarf eingeschoben werden.
Änderungen vorbehalten.

DOKUMENT-NR. 3511

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 1709-215
  • Fax: 0621 1709-5215

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK RHEIN-NECKAR IN FACEBOOK

Weiterbildung

Entdecken Sie Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten! mehr

Ausbildung

Karriere mit Lehre. Hier findest Du Unterstützung auf Deinem persönlichen Weg! mehr

Netzwerk Kreativwirtschaft

Das "Netzwerk Kreativwirtschaft" umfasst die Aktivitäten der IHK Rhein-Neckar und ihrer Partner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region. mehr

  • IHK-SERVICE

  • IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR

Titel_IHK_Magazin_Mai_2012

Informieren Sie sich über aktuelle Themen
und Trends, über Firmen und Verbände und die Arbeit Ihrer Industrie- und Handelskammer

  • IHK

© DIHK