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Versicherungsvermittler (Dokument-Nr.: 122991)
Externe Links
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Vermittlerregister (Link: http://www.vermittlerregister.info)
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Gesetze im Internet (Link: http://www.gesetze-im-internet.de)
Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich:
Versicherungsvermittler und -berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach §§ 11 a, 34 d GewO (Versicherungsvermittler) und §§ 11 a, 34 e GewO (Versicherungsberater).
Dieses Merkblatt informiert über die Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für die Ergänzung des Internet-Impressums ergeben.
1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zu zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater bedürfen einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO bzw. § 34 e Abs. 1 GewO und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum angeben.
Gleiches gilt für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 3 GewO befreien lassen können. Auch hier ist eine Ergänzung des Impressums um die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedüftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich.
Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sog. gebundenen Versicherungsvermittler nach § 34 d Abs. 4 GewO, sowie die Annexvermittler nach § 34 d Abs. 9 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht nach § 34 d bzw. § 34 e GewO unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 34 d Abs. 4 und 9 GewO halten.
Zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsvermittlung und -beratung ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Das Impressum ist bei den oben genannten Versicherungsvermittlern und -beratern daher um die Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen:
Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal.
Beachte:
Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich die zuständige Aufsichtsbehörde. Es ist die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum anzugeben.
Hinweis:
Versicherungsmittler und -berater, die zusätzlich Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO sind, müssen neben der zuständigen Industrie- und Handelskammer auch die zuständige Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34 c GewO angeben (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
2. Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Das Versicherungsvermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut derzeit nicht genannt. Wir empfehlen trotzdem, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters. (http://www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.
3. Aufgrund aktueller Rechtsprechung empfehlen wir zudem die Ergänzung des Internet-Impressums um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) und c) TMG genannten Angaben. Zwar ist die Frage, ob Versicherungsvermittler unter die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) und 5 c) TMG genannten Richtlinien fallen, umstritten. Um Abmahnungen zu vermeiden, empfehlen wir jedoch, die Angaben der in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) und c) TMG genannten Informationen.
Danach ist mitzuteilen:
a. die IHK, welcher der Dienstanbieter angehört,
b. die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
c. die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
Berufsrechtliche Regelungen sind:
- § 34 d Gewerbeordung (GewO) für Versicherungsvermittler bzw. § 34 e Gewerbeordung (GewO) für Versicherungsberater
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung:
Das Impressum einer Versicherungsvertreter-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung:
Mustermann Versicherungsvertreter GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Musterstraße 1, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 55555-123
Telefax: 0621 55555-12
E-Mail: info@MustermannVersicherung.de
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HR B 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de
Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d GewO
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Das Impressum eines Versicherungsmaklers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung:
Hans Müller
Musterstraße 1, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 55555-123
Telefax: 0621 55555-12
E-Mail: info@Mueller.de
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de
Erlaubnis nach § 34 c GewO, Aufsichtsbehörde: Stadt Mannheim, K 7, 68159 Mannheim
Mitglied der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d GewO
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Hompage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns (Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung) nach § 34 d Abs. 3 GewO nach Erlaubnisbefreiung und Registrierung:
Autohaus Hans Müller e.K.
Musterstraße 1, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 55555-123
Telefax: 0621 55555-12
E-Mail: info@AutohausMueller.de
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HR A 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de
Mitglied der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.rhein-neckar.ihk24.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO (produktakzessorisch), Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d GewO
- §§ 56-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Anmerkung:
Dieses Merkblatt dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Merkblattes kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Merkblatt dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.
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