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Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe (Dokument-Nr.: 10819)
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Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (Dokument-Nr.: 20226)
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Rechtsgrundlagen für das Bewachungsgewerbe (Dokument-Nr.: 20458)
IHK24
Hologramm-Etikett reduziert Fälschungsgefahr
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der gefälschten Bescheinigungen im Bewachungsgewerbe zugenommen. Die Industrie- und Handelskammern haben daher beschlossen, neben dem bereits vorhandenen Siegel ein weiteres Sicherheitsmerkmal auf den Bescheinigungen zum Unterrichtungsverfahren und zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung einzuführen.
Bescheinigungen nur noch mit Hologramm-Etikett gültig
Es handelt sich dabei um ein so genanntes Hologramm-Etikett mit einem neutralen IHK-Logo, das auf der Bescheinigung neben der Unterschrift aufgeklebt ist. Bescheinigungen, die ab dem 1. März 2008 von der IHK Rhein-Neckar ausgestellt werden, sind nur noch mit einem unbeschädigten Hologramm-Etikett gültig.Wir empfehlen Ihnen, sich zukünftig nur noch Bescheinigungen im Original als Qualifikationsnachweis vorlegen zu lassen und diese selbst für Ihre Unterlagen zu kopieren, da die Echtheit der Kopien nicht sichergestellt werden kann.

