Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt seit 1. Juni 2011 ein gesetzlicher Mindestlohn. Das Bundeskabinett beschloss hierzu die entsprechende Verordnung. In der Rechtsverordnung wird die Entgeltuntergrenze, also der Mindestlohn, festgelegt. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche gleichermaßen verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen.
Der Mindestlohn-Tarifvertrag beginnt in den untersten Lohngruppen mit einem Stundengrundlohn von 6,53 Euro. Er führt über mehrere Stufen auch in den Tarifgebieten mit den derzeit niedrigsten Untergrenzen zu einem einheitlichen Branchenmindestlohn von 7,50 Euro bis spätestens zum 1. Januar 2013.
Der höchste Mindestlohn liegt derzeit bei 8,75 Euro in Baden-Württemberg. Dieser steigt bis zum 1. Januar 2013 auf 8,90 Euro. Seit 1. März 2012 beträgt der Mindestlohn in Rheinland-Pfalz 7,00 Euro, in Hessen 7,63 Euro. Auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gilt, dass der Mindestlohn von allen Unternehmen zwingend einzuhalten ist, die Sicherheitsdienstleistungen anbieten.
Der Mindestlohn-Tarifvertrag enthält die verbindliche Vorgabe für in- und ausländische Unternehmen, die Löhne gemäß der Entlohnung am Ort der Arbeitserbringungen zu bezahlen und ist bis zum 31. Dezember 2013 gültig. Bereits im Herbst dieses Jahres erfolgt eine Evaluierung aller Branchenmindestlöhne auf ihre Wirkung. Damit wird überprüft, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.