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Versteigerergewerbe (Dokument-Nr.: 3944)
Mannheim
L1, 2, 68161 Mannheim
Postfach 101661, 68016 Mannheim
Tel.: 0621 1709-0
Fax: 0621 1709-100
E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de
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Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis sind Ihre persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
Sie erhalten keine Erlaubnis, wenn
Hinweis: Die zuständige Behörde bestellt auf Antrag besonders sachkundige Versteigerer (mit Ausnahme juristischer Personen) allgemein öffentlich für bestimmte Arten von Versteigerungen. Als öffentlich bestellter Versteigerer müssen Sie einen Eid darauf leisten, dass Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden.
Dem Versteigerer ist verboten,
Den Antrag auf Erlaubnis für Versteigerungen müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
L1, 2, 68161 Mannheim
Postfach 101661, 68016 Mannheim
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Hans-Böckler-Straße 4
69115 Heidelberg
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Oberer Mühlenweg 1/1
74821 Mosbach
Tel.: 06261 9249-0
Fax: 06261 9249-728
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