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Vertrieb im Reisegewerbe, Wanderlager und Marktverkehr (Dokument-Nr.: 28383)
Mannheim
L1, 2, 68161 Mannheim
Postfach 101661, 68016 Mannheim
Tel.: 0621 1709-0
Fax: 0621 1709-100
E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de
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Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie bestimmte Leistungen außerhalb Ihrer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, anbieten (z.B. Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen). Handelsvertreter sind hingegen keine Reisegewerbetreibende.
Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe meistens eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.
Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.
Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen. Wenn Sie eine solche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese unter Umständen anzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten.
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
Den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Die Reisegewerbekarte müssen Sie vor der Aushändigung unterschreiben.
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
L1, 2, 68161 Mannheim
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