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EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Gaststättenerlaubnis (vorläufige)


Wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, kann die Erlaubnisbehörde Ihnen unter gewissen Voraussetzungen eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen, auch wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.

Voraussetzungen

Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis wird erteilt, wenn die Gaststätte räumlich und im Betrieb unverändert vom Vorgänger übernommen wird und nicht länger als ein Jahr geschlossen war.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf vorläufige Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
  • Unterrichtungsnachweis einer IHK (gemeint ist die Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen) oder Kopie der Negativbescheinigung
  • Baupläne, Grundrisszeichnungen, Lagepläne
  • eventuell: Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
    Soll die Gaststätte durch einen Stellvertreter geführt werden, ist unter Vorlage der persönlichen Unterlagen des Stellvertreters eine Stellvertretungserlaubnis vom Gaststättenbetreiber selbst zu beantragen.

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers zu treffen.

Wird die Gaststätte von einem Stellvertreter betrieben, ist unter Vorlage der persönlichen Unterlagen des Stellvertreters eine Stellvertretungserlaubnis oder eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis vom Gaststättenbetreiber selbst zu beantragen.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

DOKUMENT-NR. 34032

  • KONTAKT

Mannheim

L1, 2, 68161 Mannheim
Postfach 101661, 68016 Mannheim
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Fax: 0621 1709-100
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