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Gaststättenerlaubnis (Dokument-Nr.: 34031)
Mannheim
L1, 2, 68161 Mannheim
Postfach 101661, 68016 Mannheim
Tel.: 0621 1709-0
Fax: 0621 1709-100
E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de
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Möchten Sie im Rahmen einer Straußwirtschaft (in manchen baden-württembergischen Landesteilen auch Besenwirtschaft genannt) selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken, benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen keine Gaststättenerlaubnis.
Der Ausschank sowie die Verabreichung kalter und einfach zubereiteter warmer Speisen kann für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei Zeitabschnitten erlaubnisfrei erfolgen – es besteht aber eine Anzeigepflicht.
Wird die Dauer überschritten oder vertreiben Sie gewerbsmäßig Wein, reicht die Anzeige der Straußwirtschaft nicht aus und Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis.
Hinweis: Auch wenn der Betrieb einer Straußwirtschaft erlaubnisfrei ist, müssen Sie die sonstigen Vorschriften (z.B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen) einhalten.
Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die Anzeige muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Ihrer Gemeinde müssen Sie gegebenenfalls mit Nachweisen anzeigen:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Das Merkblatt "Besenwirtschaft" der AG Direktvermarktung beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert über weitere Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen.
L1, 2, 68161 Mannheim
Postfach 101661, 68016 Mannheim
Tel.: 0621 1709-0
Fax: 0621 1709-100
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Hans-Böckler-Straße 4
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 9017-0
Fax: 06221 9017-617
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Oberer Mühlenweg 1/1
74821 Mosbach
Tel.: 06261 9249-0
Fax: 06261 9249-728
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