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EINHEITLICHE ANSPRECHPARTNER

Einheitlicher Ansprechpartner

Nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie soll zukünftig die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten innerhalb Europas deutlich leichter werden. Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Dienstleistungserbringern aus dem In- und Ausland bilden die so genannten Einheitlichen Ansprechpartner.

Seit dem 28. Dezember 2009 bietet auch die IHK Rhein-Neckar diesen neuen Service an: Als Einheitlicher Ansprechpartner informieren wir Sie über Anforderungen, die Sie bei der Aufnahme und der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten beachten müssen. Darüber hinaus können auf Wunsch Verfahren und Formalitäten, die zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, direkt über uns als Einheitlicher Ansprechpartner abgewickelt werden.

Auf den nachfolgenden Internetseiten finden Sie alles rund um die Dienstleistungsrichtlinie und die maßgeblichen Informationen zu den wichtigsten Fragen, Verfahrensbeschreibungen, Arbeitshilfen sowie Grundlagendokumente.

EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Unser Dienstleistungsangebot

Unter welchen Voraussetzungen kann die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar für Sie als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden? Wie erfolgt die Beauftragung der IHK als Einheitlicher Ansprechpartner? mehr

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Weitere Vorschriften

Bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten müssen viele rechtliche Aspekte beachtet werden. Im Folgenden haben wir für Sie eine Übersicht mit wichtigen Gesichtspunkten zusammengestellt. mehr

DOKUMENT-NR. 33944

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