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Mit der Gesetzesnovelle wurden die Anmeldung von Patenten vereinfacht und Streitigkeiten vor Gericht beschleunigt.
Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, wird vereinfacht. Bisher mussten Arbeitgeber und angestellte Erfinder dafür mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen. In Zukunft wird die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber fingiert. Danach gehen Arbeitnehmererfindungen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser nicht zuvor die Erfindung freigibt.
Das Gesetz ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.
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© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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