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RECHT UND FAIRPLAY

Vereinfachung Patentrecht

Mit der Gesetzesnovelle wurden die Anmeldung von Patenten vereinfacht und Streitigkeiten vor Gericht beschleunigt.

  • In der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht muss das Gericht die Parteien nunmehr ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen noch nicht ausreichend erörtert wurden. Durch eine neue Fristenregelung werden Gegner und Gericht vor überraschendem neuen Vorträgen geschützt, die bisher oft erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurden.
  • Auch das Berufungsverfahren ist verkürzt. Bisher musste im Berufungsverfahren regelmäßig ein Sachverständiger bestellt werden. Jetzt ist dies nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Wurde bislang in der Berufung der gesamte Verfahrensstoff nochmals verhandelt, wird sich das Gericht künftig darauf konzentrieren, die erstinstanzliche Entscheidung auf Fehler zu überprüfen.

Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, wird vereinfacht. Bisher mussten Arbeitgeber und angestellte Erfinder dafür mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen. In Zukunft wird die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber fingiert. Danach gehen Arbeitnehmererfindungen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser nicht zuvor die Erfindung freigibt.

Das Gesetz ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.

DOKUMENT-NR. 32520

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