1. Was sind gewerbliche Schutzrechte?
2. Was kann die Patent- und Erfinderberatung der IHK für Sie tun?
3. Wie bereite ich mich auf die Beratung vor?
4. Allgemeine Informationen
1. Was sind gewerbliche Schutzrechte?
Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowohl als Patent und auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Der Inhaber erlangt mit der Erteilung eines Patents das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung der gesicherten Erfindung. Bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag bei Patenten beziehungsweise 10 Jahre bei Gebrauchsmustern beträgt die Laufzeit, der Inhaber kann diese auch gegen Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen. Um Schutz zu erlangen, ist beim DPMA ein Antrag auch Erteilung einzureichen. Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Es besteht kein Vertretungszwang durch einen Patentanwalt. Wer kein Risiko eingehen will, sollte jedoch einen Patentanwalt einschalten. Denn gerade die Formulierung der Ansprüche ist entscheidend für den Schutzbereich des Patentes oder Gebrauchsmusters. Zudem sind Gegenstand der Beratung auch marken- oder geschmacksmusterrechtliche (Design-)Fragen als auch das Arbeitnehmererfinderrecht.
2. Was kann die Patent- und Erfinderberatung der IHK für Sie tun?
Die IHK Rhein-Neckar bietet in Zusammenarbeit mit dem Landesgewerbeamt eine Erstberatung über die „Patent- und Erfinderberatung“ an. Patentanwälte der Region stellen ihr Wissen und ihr Knwo-how in den Beratungen zur Verfügung. Allerdings ist aufgrund der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit keine tief greifende Beratung möglich, gerade auch deshalb, weil es sich bei technischen Erfindungen oftmals um komplizierte Sachverhalte handelt. Aber zumindest eine Empfehlung oder ein Ausblick wird Ihnen als Erfinder vermittelt. Angesprochen sind Unternehmen und Einzelpersonen, die sich über rechtliche Sicherung ihrer Erfindung, Marke oder Design informieren möchten.
3. Wie bereite ich mich auf den Termin vor?
Die Patentanwälte unterliegen von Gesetzes wegen der Geheimhaltung. Das heißt, Sie müssen offen mit dem Patentanwalt sprechen, um ein für Sie verwertbares Ergebnis aus der Beratung mitzunehmen. Um für Sie das beste Ergebnis zu erbringen und die Zeit optimal auszunutzen, sollten Sie alle notwendigen Informationen wie selbst oder über Dritte recherchierte Patentschriften, Pläne, Zeichnungen, Muster, Abbildungen, Fotografien oder Prototypen mitbringen.
Wichtig ist auch, dass Sie sich bereits über das Internet zum Themenbereich Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster informiert haben. Dazu bieten das Deutsche Patent- und Markenamt, der Patentserver und die IHK Rhein-Neckar Informationen und Merkblätter an.
4. Allgemeine Informationen
Die Patentberatung wird gut frequentiert. Sie können die Beratung einmalig zum Einstig in das Thema nutzen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Patentanwälte der Region zur Verfügung. Unter der Website www.patentanwalt.de können Sie diese recherchieren.
Das Thema Patentverwertung spielt für Sie sicherlich eine große Rolle. Dies ist allerdings nicht Hauptfokus der Beratung. Nutzen Sie dazu bitte auch die Website des Patentservers www.patentserver.de oder die Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de .