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RECHT UND FAIRPLAY

Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer

Praxis der Sachzuwendungen
Geschenke erhalten die Freundschaft. Eine Lebensweisheit, auf die auch in der Unternehmenspraxis oft zurückgegriffen wird, wenn man bei Geschäftspartnern beispielsweise für etwaige spätere Aufträge in Erinnerung bleiben möchte. Ebenso schenken Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gerne mal eine Kleinigkeit als Dank für eine gute Leistung, zum Geburtstag oder aus sonstigen Gründen. Dabei sind Geschenke in steuerlicher Hinsicht ein recht komplexes Thema. So zum einen auf Seiten des Zuwendenden, für den sich die Frage stellt, ob und in welcher Höhe er die entstandenen Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen kann. Zum anderen auf der Seite der Zuwendungsempfängers, der die Sachzuwendung möglicherweise als Einnahme bzw. geldwerten Vorteil versteuern muss. Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen dabei auch die seit 1. Januar 2007 bestehende Möglichkeit der pauschalen Abgeltung des geldwerten Vorteils auf der Seite des Zuwendungsempfängers durch den Zuwendenden.

Bei der steuerlichen Beurteilung ist zwischen Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde bzw. sonstigen Nichtarbeitnehmern und den Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer zu unterscheiden:

Seite 1: Praxis der Sachzuwendungen

DOKUMENT-NR. 114760

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