. .
Illustration

RECHT UND FAIRPLAY

Eintragung in das Handelsregister

I. Das Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die Kaufleute der Umgebung eingetragen sind. Eingetragen werden zum Beispiel Firma, Ort der Niederlassung, Beginn, Dauer und Art der Gesellschaft, Erteilung und Widerruf einer Prokura, Zweigniederlassungen, Konkurseröffnungen und so weiter. Es wird in zwei Abteilungen geführt:

  1. Abteilung A: Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (eingetragene Kauffrau/ eingetragener Kaufmann (e.K.), OHG, KG)
  2. Abteilung B: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Die Eintragung in das Handelsregister wird beim Registergericht Mannheim angemeldet. Dafür muss die Unterschrift des Kaufmanns beziehungsweise des Geschäftsführers durch einen Notar beglaubigt werden. Je nach Form der Gesellschaft müssen unterschiedliche Angaben gemacht werden und Anlagen beigefügt werden, Details entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern zu den einzelnen Gesellschaftsformen. Die angemeldeten Tatsachen werden vom Registergericht geprüft, in das Handelsregister übernommen und im Bundesanzeiger sowie einer örtlichen Zeitung veröffentlicht. Das Handelsregister kann von jedermann kostenlos eingesehen werden.

Seite 1: Das Handelsregister

DOKUMENT-NR. 2538

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 1709-383
  • Fax: 0621 1709-244

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK RHEIN-NECKAR IN FACEBOOK

Weiterbildung

Entdecken Sie Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten! mehr

Ausbildung

Karriere mit Lehre. Hier findest Du Unterstützung auf Deinem persönlichen Weg! mehr

Netzwerk Kreativwirtschaft

Das "Netzwerk Kreativwirtschaft" umfasst die Aktivitäten der IHK Rhein-Neckar und ihrer Partner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region. mehr

  • RECHT: ANGEBOTE NUR FÜR MITGLIEDER

  • IHK

© DIHK