- Telefon: 0621 1709-245
- Fax: 0621 1709-5245
- Telefon: 0621 1709-245
- Fax: 0621 1709-5245
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Fairplay > Gewerbe- und Handwerksrecht > Handwerksrecht > Abgrenzung Handwerk A-Z > Oberflächenbehandlung von Metallen
Daher handelt es sich um nichthandwerkliche Tätigkeiten, wenn die Oberflächenbehandlung in Beschichtungen und sonstigen physikalischen oder chemischen Vorgängen besteht. Denn diese Verfahren sind industriell entwickelt und werden auch industriell angewandt.
Entdecken Sie Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten! mehr
Karriere mit Lehre. Hier findest Du Unterstützung auf Deinem persönlichen Weg! mehr
Das "Netzwerk Kreativwirtschaft" umfasst die Aktivitäten der IHK Rhein-Neckar und ihrer Partner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region. mehr
© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.