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RECHT UND FAIRPLAY

Metallbearbeitung

Häufig haben größere Unternehmen Zwischenstufen bei der Herstellung von Produkten ausgelagert. Sie beauftragen Dritte zum Beispiel mit dem Drehen, Fräsen oder Schneiden von Metallteilen. Diese Arbeiten führen dann meist kleine Unternehmen aus, die neben dem oder den Betriebsinhabern nur wenige Beschäftigte haben. Die Aufträge selbst umfassen häufig nur kleinere Serien.

Hier stellt sich die Frage, inwieweit es sich dabei um eine vollhandwerkliche Tätigkeit des Feinwerkmechanikers handelt. Allerdings ist bei der Abgrenzung zu berücksichtigen, dass diese kleineren Unternehmen über eine sehr gute technische Maschinenausstattung verfügen, z. B. computergestützte Maschinen (CNC-Maschinen), die in der Lage sind, auch kleinste Serien zu bearbeiten. Aufgrund der technischen Ausstattung ist daher davon auszugehen, dass es sich bei dieser Form von Metallbearbeitung um eine industrielle Bearbeitungsform handelt. Damit liegt grundsätzlich keine handwerksmäßig betriebene Tätigkeit vor.

DOKUMENT-NR. 34283

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