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Ob Röntgengeräte, Beatmungsapparate oder Laser - alle Medizinprodukte müssen regelmäßig überprüft werden. Diese Tätigkeit übernehmen meist die Serviceeinrichtungen der Hersteller oder Großhändler. Immer häufiger werden diese Arbeiten von Selbständigen wahrgenommen. Hierfür ist nach der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung die erforderliche Sachkenntnis erforderlich. Eine Meisterprüfung zum Elektrotechniker wird nach der Verordnung nicht verlangt. Daher handelt es sich in der Regel um eine nichthandwerkliche Tätigkeit, die von entsprechend Sachkundigen ausgeübt werden darf.
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© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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