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Bei der Abgrenzung dieser Tätigkeit ist danach zu unterscheiden, ob es sich um eine einfache Tätigkeit, die nichthandwerklich ist, handelt oder ob es dem Handwerk des Kfz-Technikers zuzuordnen ist. Entscheidend für die Abgrenzung ist, ob es sich um eine "steckerfertige" Montage ohne Verlegung von Kabelbäumen handelt. In diesen Fällen ist eine einfache Tätigkeit zu bejahen. Sind also Anschlüsse für das Autoradio vorhanden, so dass keine weitere Verkabelung erforderlich ist, liegt eine nichthandwerkliche Tätigkeit vor.
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© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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