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RECHT UND FAIRPLAY

Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen richtig?

Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt werden soll, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform festgelegt wird, sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Von wie vielen Personen soll das Unternehmen gegründet werden?
  • Wer soll das Unternehmen leiten?
  • Wie viel Eigenkapital kann aufgebracht werden?
  • Ist das Vorhaben risikoreich?
  • Soll die persönliche Haftung beschränkt werden?
  • Sollen möglichst wenig Formalitäten bei der Gründung entstehen?
  • Soll das Unternehmen eine hohe Kreditwürdigkeit haben?
  • Muss eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen?
  • Soll vom Eintragungsrecht in das Handelsregister Gebrauch gemacht werden?

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Gründung einzelner Rechtsformen:

Die Wahl der Rechtsform ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand des Unternehmens. Behalten Sie aber immer im Blick, dass sich eine Unternehmensform, die sich momentan als optimal darstellt, aufgrund später eintretender Veränderungen wie Expansion, höherem Haftungsrisiko usw. als nachteilig entwickeln kann. Überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob das rechtliche Kleid des Unternehmens noch passt oder ob es nicht gewechselt werden sollte.

Einzelunternehmen - Gesellschaft
Sie können ein Unternehmen allein oder gemeinsam mit mehreren Personen gründen. Das Einzelunternehmen kann nur von einer Person gegründet werden, während Gesellschaften von mehreren Personen oder einige Gesellschaften (Kapitalgesellschaften) auch von nur einer Person gegründet werden können. Der Einzelunternehmer muss entscheiden, ob er als Kleingewerbetreibender tätig wird, oder als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen werden will oder muss.

Personengesellschaften - Kapitalgesellschaften (Körperschaften)
Soll eine Gesellschaft gegründet werden, besteht die Wahl zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften können nur von mehreren Personen gegründet werden. Bei Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit der Ein-Mann-Gründung. Die Entscheidung hängt einerseits davon ab, ob man wegen eines hohen Haftungsrisikos auf eine Haftungsbeschränkung Wert legt, oder ob aus steuerlichen Gründen die eine oder die andere Rechtsform passender ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft ist die unterschiedliche Haftung der Gesellschafter. In der Personengesellschaft haften die Gesellschafter mit wenigen Ausnahmen persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während bei der Kapitalgesellschaft die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.

Personengesellschaften sind auf die Person der einzelnen Gesellschafter ausgerichtet. Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich nicht frei übertragbar. Kennzeichnend ist die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter. Viele Kleinunternehmen werden in der Form der Personengesellschaft betrieben. Bei mittelständischen Unternehmen sind es überwiegend Familienbetriebe, die sich als Personengesellschaft organisieren. Aber auch Zusammenschlüsse mehrerer Industrieunternehmen können Personengesellschaften sein. In diesem Fall besteht die Personengesellschaft allerdings nicht aus natürlichen, sondern aus juristischen Personen. Sie nennen sich dann Konsortium, Konzern, Interessengemeinschaft oder schlicht Arbeitsgemeinschaft. Die Verschiedenartigkeit in der Erscheinungsform entspricht der Vielzahl von Interessenkonstellationen, die bei den einzelnen Personengesellschaften auftreten.

Bei den Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft selbst Träger eigener Rechte und handelt - durch ihre Geschäftsführer - selbständig im Rechtsverkehr. Die Gesellschafter treten nicht notwendig nach Außen in Erscheinung. Die Gesellschaft selber schließt Verträge, besitzt Vermögen und muss Steuern bezahlen. Die Haftung für die Geschäftsschulden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gläubiger der Gesellschaft können sich nicht aus dem Privatvermögen befriedigen. Deshalb unterliegen Kapitalgesellschaften größeren Formzwängen und erfordern zu ihrer Gründung ein Mindestkapital.

Personengesellschaften sind:

Kapitalgesellschaften sind:

Daneben gibt es auch Mischformen wie zum Beispiel die GmbH &Co KG

Kaufmann - Kaufmann auf Wunsch - Kleingewerbetreibender
Kaufmann ist nach § 1 HGB jeder Gewerbetreibende, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Alle Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform Kaufmann. Bei den Personengesellschaften ist zu unterscheiden: Die OHG, die KG und die EWIV sind kaufmännische Unternehmen. Die GbR ist Kleinunternehmen und kann nicht in kaufmännischer Weise geführt werden. Die GbR wird dann zur OHG. Für den Einzelunternehmer gilt: Wird die Absicht verfolgt, vom Start weg in größerem Umfang geschäftlich tätig zu werden, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, so handelt es sich um einen Kaufmann, der in das Handelsregister eingetragen werden muss. Für Kaufleute gilt das HGB.

Diejenigen Unternehmen (Einzelunternehmen), die nach Art oder Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern, sind so genannte Kleingewerbetreibende, die ausschließlich dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegen. Kleingewerbetreibende können die Kaufmannseigenschaft freiwillig durch Eintrag in das Handelsregister erwerben.

Steuern
Art und Höhe der Besteuerung eines Unternehmens und seiner Träger hängen weitgehend von der gewählten Rechtsform ab. Häufig wird eine Rechtsform mehr unter steuerlichen als unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten gewählt. Allerdings können sich solche, allein unter steuerlichen Gesichtspunkten gewählte Konstruktionen, die den tatsächlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht genügend Rechnung tragen, als unbefriedigend erweisen.

Ausländische Rechtsformen
Seit kurzem besteht die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft im europäischen Ausland zu gründen und die gesamte Geschäftstätigkeit dennoch in Deutschland auszuüben. Bislang wurden solche Gesellschaften in Deutschland nicht anerkannt. Vor der Wahl einer ausländischen Rechtsform sollten Sie sich umfassend über die Vor- und Nachteile einer solchen Unternehmensgründung informieren. Wichtig ist: Eine ausländische Rechtsform kann nur im Ausland gegründet werden.

DOKUMENT-NR. 3481

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