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RECHT UND FAIRPLAY

Gesetzesinitiative: Mehr Mitbestimmung in Betrieben

Am 9. Mai 2011 beriet der Bundestag im Ausschuss für Arbeit und Soziales über einen entsprechenden Antrag der SPD.

Unter dem Titel "Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen stärken" wird die Bundesregierung aufgefordert, folgende Änderungen im Mitbestimmungsrecht vorzunehmen:

  • Die deutsche Mitbestimmung soll auch auf Unternehmen ausländischer Rechtsform mit Verwaltungssitz oder Zweigniederlassung in Deutschland bzw. deutschen Personengesellschaften mit ausländischem Komplementär Anwendung finden.
  • Für den Aufsichtsrat soll ein gesetzlicher Mindestkatalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte für zentrale unternehmerische Entscheidungen – insbesondere Betriebsschließungen, Standortverlagerungen und Unternehmensverkäufe - eingeführt werden. Dieser Katalog soll zudem durch eine qualifizierte Minderheit im Aufsichtsrat (ein Drittel) geändert werden können.
  • Die Schwellenwerte für das Mitbestimmungsgesetz sollen auf 1.000 Beschäftigte und für das Drittelbeteiligungsgesetz auf 250 Beschäftigte abgesenkt werden.
  • Es soll eine rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung zwischen Kapital und Arbeit durch eine neutrale Person im Aufsichtsrat und gleichzeitige Abschaffung des Doppelstimmrechts des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Kapitalgesellschaften vorgenommen werden.

Über den Fortgang des Verfahrens werden wir informieren. Ergänzende Hinweise finden Sie zudem in der seitlichen Linkleiste.

DOKUMENT-NR. 35420

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