Externe Links
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Hinweise Bundesjustizministerium (Link: http://www.bmj.de/DE/Recht/HandelsWirtschaftsrecht/EuropaeischesGesellschaftsrechtKonzernrechtRechtUmstrukturierung/Umwandlungsrecht/Umwandlungsreht_node.html)
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Am 15. Juli 2011 sind Änderungen im Umwandlungsgesetz in Kraft getreten.
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/109/EG und führt zum Teil zu Erleichterungen beziehungsweise Optionsmöglichkeiten der Unternehmen.
Aktiengesellschaften:
Die nun beschlossene Regelung sieht bei Aktiengesellschaften insbesondere eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung vor, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll. Dies umfasst die Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Wege und die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten.
Konzernrecht:
Bei der Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft kann in weitergehendem Maße als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung einer 90%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft ist eine Modifizierung des sogenannten „Squeeze-out“ (Ausschluss von Minderheitsaktionären) vorgesehen. Außerhalb dieser Konstellation bleibt das System des Ausschlusses von Minderheitsaktionären unverändert.
Einsparpotential wird sich schließlich auch durch die Möglichkeit ergeben, Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Aktiengesetz durch dieselben Sachverständigen durchführen zu lassen.
Vertiefende Hinweise entnehmen Sie bitte der seitlichen Linkleiste.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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