. .
Illustration

RECHT UND FAIRPLAY

EU-weit einheitliches Verbraucherrecht kommt

Das Europäische Parlament hat am 23. Juni 2011 in erster Lesung die Verbrauchervertragsrichtlinie verabschiedet. Am 10. Oktober stimmte nun auch der Rat der Europäischen Union zu. Jetzt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in ihre nationalen Rechtsordnungen zu integrieren. Der Schwerpunkt des neuen Rechts konzentriert sich um die Haustürgeschäfte und das Fernabsatzrecht.

Nach einer ersten Einschätzung werden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen besonders für den Onlinehandel verbessern. So gelten künftig für das Widerrufsrecht europaweit einheitliche Regeln. Die Mitgliedstaaten dürfen also nicht mehr über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen. Künftig gilt eine einheitliche 14-tägige Widerrufsfrist, die zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher die Ware erhält. Die Frist verlängert sich nur, wenn der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Sie beträgt dann 12 Monate. In Deutschland läuft die Frist in solchen Fällen bekanntlich derzeit noch unendlich lang.

Eckpunkte der Richtlinie im Einzelnen:

1. Keine versteckten Abgaben und Gebühren mehr

Die Verbraucher werden gegen „Kostenfallen“ im Internet geschützt. Kostenfallen entstehen beispielsweise, wenn Kunden unfreiwillig für angeblich kostenlose Dienstleistungen zur Kasse gebeten werden. Künftig müssen die Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass sie wissen, dass die Leistungen kostenpflichtig sind.

2. Mehr Preistransparenz

Gewerbetreibende müssen die Gesamtkosten der Ware oder Dienstleistung sowie etwaige Zusatzgebühren offenlegen. Internet-Kunden müssen keine Gebühren oder sonstige Abgaben entrichten, wenn sie vor ihrer Bestellung nicht ordentlich darauf hingewiesen wurden. Der Bestellbutton muss mit den Worten "Kostenpflichtiger Bestellvorgang" oder ähnlich bezeichnet werden.  

3. Verbot von vorab angekreuzten Kästchen auf Internet-Seiten

Beim Internet-Shopping – zum Beispiel beim Kauf eines Flugscheins – können während des Kaufs zusätzliche Kaufoptionen, wie der Abschluss einer Reiseversicherung oder die Anmietung eines Leihwagens, angeboten werden. Diese Zusatzleistungen können in Form von vorab angekreuzten Kästchen erscheinen. Wenn ein Verbraucher diese Zusatzleistungen nicht in Anspruch nehmen wollte, war er bisher oft gezwungen, das entsprechende Häkchen wegzuklicken. Mit der neuen Richtlinie sind vorab angekreuzte Felder überall in der Europäischen Union verboten.

4. Vierzehntätiges Widerrufsrecht

Die Frist, bis zu der Verbraucher einen Kaufvertrag widerrufen können, wird europaweit auf 14 Kalendertage festgesetzt. Bislang beträgt die Frist in einigen Mitgliedsländern nur sieben Tage. Innerhalb der Frist kann der Verbraucher Angabe von Gründen zurückgeben. Zudem gilt künftig:

  • Zusätzlicher Schutz bei fehlender Aufklärung: Hat ein Verkäufer den Kunden nicht eindeutig auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beträgt die Widerrufsfrist statt der 14 Tage maximal ein Jahr.
  • Die Verbraucher haben auch dann ein Widerrufsrecht, wenn ein Vertreterbesuch vereinbart wird, zum Beispiel wenn der Gewerbetreibende vorher anruft und den Verbraucher zu dem Besuch überredet. Außerdem wird künftig kein Unterschied mehr gemacht zwischen erbetenen und ungebetenen Besuchen, damit die Vorschriften nicht unterlaufen werden können.
  • Das Widerrufsrecht gilt auch für Online-Auktionshäuser wie eBay; allerdings kann die Ware nur zurückgegeben werden, wenn sie von einem gewerbsmäßigen Händler bezogen wurde.
  • Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die Ware in Empfang nimmt, und nicht, wie dies bisher meistens der Fall war, mit Vertragsabschluss. Die Bestimmungen gelten für Bestellungen, die über das Internet oder per Telefon oder im Versandhandel getätigt wurden, sowie für Verkäufe außerhalb von Gewerberäumen, etwa an der Haustür, auf der Straße, bei Tupperware-Partys oder organisierten Kaffeefahrten.

5. Einführung eines EU-weit einheitlichen Widerrufsformulars

Die Verbraucher können, wenn sie es sich anders überlegen und einen Fernabsatzvertrag oder ein Haustürgeschäft widerrufen möchten, hierzu ein Standardformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist freiwillig. Es erleichtert und beschleunigt den Widerruf, unabhängig davon, wo in der EU der Vertrag geschlossen wurde.

6. Keine Aufschläge für die Benutzung von Kreditkarten und Hotlines

Gewerbetreibende dürfen den Konsumenten, die mit Kreditkarte und anderem, für diese Dienstleistung höchstens die ihnen durch die Bereitstellung dieser Zahlungsmöglichkeit entstehenden Unkosten in Rechnung stellen. Gewerbetreibende, die Telefon-Hotlines zur Verfügung stellen, über die der Konsument sie erreichen und mit ihnen einen Vertrag abschließen kann, dürfen hierfür höchstens die normale Telefongebühr verlangen.

7. Informationspflicht über die Kostenübernahme bei Rückgabe der Ware

Wenn der Gewerbetreibende dem Verbraucher, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, die Kosten hierfür auferlegen will, muss er ihm dies im Voraus deutlich zu verstehen geben; andernfalls muss er selbst für die Kosten aufkommen. Bei im Internet oder per Versand bestellten besonders sperrigen Waren wie zum Beispiel Sitzmöbel muss er dem Konsumenten vor dem Kauf zumindest eine konkrete Vorstellung von den Kosten für die Rücksendung vermitteln, damit dieser seine Kaufentscheidung unter Berücksichtigung aller Faktoren treffen kann. Gleichzeitig kann im Falle eines Widerrufs der Verkäufer aber auch jenseits der bisher im deutschen Recht geltenden 40-Euro-Klausel, die Transportkosten ersetzt verlangen.

8. Größere EU-weite Handelschancen für Unternehmen durch einheitliche Rechtsvorschriften

Durch einheitliche Rechtsvorschriften eröffnen sich auch neue Handelschancen für Unternehmen auf dem europäischen Markt. Konkret heißt dies:

  • Eine Reihe von Kernvorschriften für Fernabsatzverträge (Verkäufe per Telefon, Postsendung oder Internet) und außerhalb von Geschäftsräumen getätigte Vertragsabschlüsse (z.B. Straßen- oder Haustürverkäufe) in der Europäischen Union schaffen gleiche Bedingungen und senken die Transaktionskosten für grenzübergreifend tätige Gewerbetreibende, vor allem im Internethandel.
  • Standardformulare, die den Informationspflichten in Bezug auf das Widerrufsrecht Genüge tun, erleichtern den Unternehmen das Geschäft.
  • Besondere Vorschriften gelten für kleine Unternehmen und Handwerker, etwa Klempner. Bei dringenden Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten besteht kein Widerrufsrecht. Die Mitgliedstaaten können auch beschließen, Gewerbetreibende, die im Haus des Verbrauchers Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten im Wert von bis zu 200 Euro ausführen sollen, von bestimmten Informationspflichten auszunehmen.

Soweit der Online-Handel von der Richtlinie profitiert, hat die IHK-Organisation hierfür einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet. So hat sich kaum eine andere Organisation, so nachdrücklich für eine Vollharmonisierung eingesetzt. Auch die Verbesserungen in puncto „Hygieneartikel“, „Rücksendekosten“, „Begrenzung der Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung“ etc. wurden von uns fortlaufend eingefordert. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang schließlich auch unsere Umfrage zur Buttonlösung. Auch darf die IHK-Organisation sicherlich für sich in Anspruch nehmen, einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet zu haben, dass Schlimmeres verhindert werden konnte. Dies betrifft insbesondere die zwischenzeitlich geplante drastische Verschärfung des Gewährleistungsrechts (10 Jahre), das nunmehr überhaupt nicht geregelt wird. Das gleiche gilt für das ursprünglich geplante V. Kapitel der Richtlinie über unzulässige Vertragsklauseln. Zu erinnern ist auch an den europaweiten Lieferzwang, gegen den wir uns nachdrücklich ausgesprochen hatten und von dem dann doch Abstand genommen wurde.

DOKUMENT-NR. 122623

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 1709-243
  • Fax: 0621 1709-244

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0621 1709-248
  • Fax: 0621 1709-244

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK RHEIN-NECKAR IN FACEBOOK

Weiterbildung

Entdecken Sie Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten! mehr

Ausbildung

Karriere mit Lehre. Hier findest Du Unterstützung auf Deinem persönlichen Weg! mehr

Netzwerk Kreativwirtschaft

Das "Netzwerk Kreativwirtschaft" umfasst die Aktivitäten der IHK Rhein-Neckar und ihrer Partner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region. mehr

  • RECHT: ANGEBOTE NUR FÜR MITGLIEDER

  • IHK

© DIHK