. .
Illustration

RECHT UND FAIRPLAY

AEO-Verfahren und Datenschutz

Die Vorgaben der Zollverwaltung zur Teilnahme am Verfahren "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - AEO (Authorised Economic Operator)" sind überarbeitet worden. Weiterhin stellen sich für die Unternehmen datenschutzrechtliche Fragen. Der DIHK empfiehlt die Einhaltung der Vorgaben.

Unternehmen fragen häufiger, wie intensiv sie die Anforderungen des AEO-Verfahrens einhalten müssen, weil sich daraus datenschutzrechtliche Probleme ergeben. Insbesondere die ablehnende Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Fragestellung neu entfacht. Das BMF bleibt jedoch bei seiner Haltung, dass das AEO-Zertifikat nur erteilt wird, wenn das Unternehmen den Abgleich mit den Terrorlisten durchführt, sowohl hinsichtlich der Lieferkette als auch bezüglich der eigenen Beschäftigten. Will das Unternehmen von den Vorzügen des AEO-Verfahrens profitieren, muss es den Fragebogen entsprechend ausfüllen.

Unter Downloads finden Sie die E-VSF-Nachrichten (Elektronische Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung) vom 22. Juni 2010 sowie den Fragenkatalog zur Erlangung eines AEO-Zertifikats.

DOKUMENT-NR. 35629

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 1709-240
  • Fax: 0621 1709-244

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK RHEIN-NECKAR IN FACEBOOK

Weiterbildung

Entdecken Sie Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten! mehr

Ausbildung

Karriere mit Lehre. Hier findest Du Unterstützung auf Deinem persönlichen Weg! mehr

Netzwerk Kreativwirtschaft

Das "Netzwerk Kreativwirtschaft" umfasst die Aktivitäten der IHK Rhein-Neckar und ihrer Partner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region. mehr

  • RECHT: ANGEBOTE NUR FÜR MITGLIEDER

  • IHK

© DIHK