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Fragebogen zur Selbstauskunft für Zugelassene Ausführer (Dokument-Nr.: 34567)
Downloads
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E-VSF-Nachrichten
(PDF, 715 KB) (Dokument-Nr.: 35630) -
AEO-Fragebogen
(PDF, 106 KB) (Dokument-Nr.: 35631)
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Die Vorgaben der Zollverwaltung zur Teilnahme am Verfahren "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - AEO (Authorised Economic Operator)" sind überarbeitet worden. Weiterhin stellen sich für die Unternehmen datenschutzrechtliche Fragen. Der DIHK empfiehlt die Einhaltung der Vorgaben.
Unternehmen fragen häufiger, wie intensiv sie die Anforderungen des AEO-Verfahrens einhalten müssen, weil sich daraus datenschutzrechtliche Probleme ergeben. Insbesondere die ablehnende Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Fragestellung neu entfacht. Das BMF bleibt jedoch bei seiner Haltung, dass das AEO-Zertifikat nur erteilt wird, wenn das Unternehmen den Abgleich mit den Terrorlisten durchführt, sowohl hinsichtlich der Lieferkette als auch bezüglich der eigenen Beschäftigten. Will das Unternehmen von den Vorzügen des AEO-Verfahrens profitieren, muss es den Fragebogen entsprechend ausfüllen.
Unter Downloads finden Sie die E-VSF-Nachrichten (Elektronische Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung) vom 22. Juni 2010 sowie den Fragenkatalog zur Erlangung eines AEO-Zertifikats.
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© Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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