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RECHT UND FAIRPLAY

Datentransfer nach dem Safe Harbor Abkommen

Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich haben im Jahre 2010 zusätzliche Prüfpflichten für deutsche Unternehmen beschlossen, wenn sie personenbezogene Daten an Unternehmen in den USA übermitteln wollen, die nach dem Safe Harbor-Abkommen bei der Federal Trade Commission gelistet sind. Allein auf die Behauptung einer Safe Harbor-Zertifizierung des Datenimporteurs kann nach Auffassung der Datenschützer nicht vertraut werden.

Der Beschluss ist unter Downloads eingestellt.

DOKUMENT-NR. 116685

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