Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)
Die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Angabe im Fahrzeugschein) einschließlich Anhänger ist von den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes befreit. Dies bedeutet für Unternehmensgründer in der KEP-Branche keine Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht. Mit der Beantragung des Gewerbescheines beim Stadtamt kann mit der Tätigkeit begonnen werden.
