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Förderdatenbank (Link: http://www.foerderdatenbank.de/)
Außenwirtschaftsförderung Bund
Außenwirtschaftsförderung ist ein Teilbereich der Wirtschaftsförderung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Einen vollständigen und aktuellen Überblick über Förderprogramme gibt die Förderdatenbank Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
Zum Förderinstrumentarium für die Außenwirtschaft gehören nach der so genannten "Drei-Säulen-Theorie" die sich ergänzenden Leistungen: Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate), Deutsche Auslandshandelskammern (AHK) und Germany Trade and Invest (gtai), Bonn.
Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte durch ein vielfältiges Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung, das vom federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Wesentlichen konzeptionell gestaltet und in enger Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft fortentwickelt bzw. den sich wandelnden Erfordernissen angepasst wird.
Für Unternehmen stehen folgende Instrumente zur Verfügung:
Risikoabsicherung
Für die deutsche Wirtschaft bietet die Einbindung in das System der Weltwirtschaft, die immer schneller voranschreitende Globalisierung ungeahnte Chancen. Gleichzeitig sind aber auch erhebliche politische und wirtschaftliche Risiken von vornherein nicht auszuschließen; deshalb hat die Bundesregierung ein breit gefächertes Instrumentarium von Verträgen, Garantien und Bürgschaften zur Abfederung dieser Risiken geschaffen.
Investitionsförderungs- und -schutzverträge
Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern gestaltete die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen im Ausland und Voraussetzungen für die Übernahme von Bundesgarantien für ein wirtschaftliches Engagement deutscher Unternehmen im Ausland.
Investitionsgarantien
Auf Antrag übernimmt die Bundesregierung zugunsten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland Garantien für Investitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken.
Exportkreditgarantien
Mit den Exportgarantien des Bundes (Hermes-Deckungen) haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, ihre Exporte gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern.
Garantien und Bürgschaften für ungebundene Finanzkredite
Der Bund kann auf Antrag eines inländischen Kreditgebers Garantien und Bürgschaften für ungebundene Finanzkredite (UFK) an das Ausland übernehmen. Ungebundene Finanzkredite sind Darlehen, die für ein bestimmtes kommerzielles Vorhaben (Grundsatz der Projektbindung) gegeben werden, nicht im Zusammenhang mit deutschen Lieferungen oder Leistungen stehen und nicht der Ablösung von Verpflichtungen aus in- oder ausländischen Liefer- und Leistungsgeschäften (Umschuldung) dienen.
Auslandsmessen
Die Auswahl der Auslandsmessebeteiligungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA), der die Interessen der Wirtschaft koordiniert. Die besonderen Belange der mittelständischen Wirtschaft werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Im Einzelfall können auch außenpolitische Aspekte den Ausschlag geben. Von etwa 1.200 ausländischen Messen, die von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung sind, werden zwischen 280 und 300 Veranstaltungen in das offizielle Auslandsmesseprogramm (2008) aufgenommen.
Unternehmerkredit Ausland
Der Unternehmerkredit Ausland der KfW-Mittelstandsbank dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen im Ausland zu günstigen Konditionen.
AKA-Exportfinanzierungskredite
Die AKA-Bank unterstützt die deutsche und europäische Exportwirtschaft bei der Finanzierung von Exportgeschäften. Zu den Leistungen gehören Finanzierungen, Refinanzierungen, Risikoübernahmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit mittel- und langfristigen Exportgeschäften sowie sonstigen internationalen Geschäften.
ERP-Exportfinanzierungsprogramm
Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die die KfW Ipex-Bank durch Kapitalmarktmittel verstärkt, können Darlehen gewährt werden zur Finanzierung von Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure über die Lieferung von Investitionsgütern und Leistungen in Entwicklungsländern.
Public Private Partnership
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft sind Projekte, die betriebswirtschaftliche Interessen deutscher Unternehmen mit entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung verknüpfen. Ziel ist es, private und öffentliche Aktivitäten in Entwicklungs- und Reformländern so miteinander zu verknüpfen, dass beide Partner ihre Ziele besser, schneller und kostengünstiger erreichen. Projektvorschläge können bei der GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit eingereicht werden:
Politische Flankierung von Projekten
Das BMWi steht in regelmäßigem Dialog mit in- und ausländischen Institutionen, die mit Wirtschaftsthemen befasst sind. Dieser Dialog hat - neben der Pflege der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen - die wirtschaftspolitische Flankierung der Tätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland zum Ziel. Informationen dazu erhalten Sie von den Regionalreferate des BMWi.
L1, 2, 68161 Mannheim
Postfach 101661, 68016 Mannheim
Tel.: 0621 1709-0
Fax: 0621 1709-100
E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de
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Hans-Böckler-Straße 4
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 9017-0
Fax: 06221 9017-617
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Oberer Mühlenweg 1/1
74821 Mosbach
Tel.: 06261 9249-0
Fax: 06261 9249-728
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Ihre Ansprechpartner in der Welt - Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) externer Link