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INTERNATIONAL

Absicherung

INTERNATIONAL

Investitionsförderungs- und -schutzverträge

Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern gestaltete die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen im Ausland und Voraussetzungen für die Übernahme von Bundesgarantien für ein wirtschaftliches Engagement deutscher Unternehmen im Ausland. externer Link

INTERNATIONAL

Exportkreditgarantien für den Dienstleistungssektor

Zum 1. Januar 2010 stellte die Bundesregierung eine auf den Dienstleistungssektor angepasste Absicherungsvariante der Exportkreditgarantie zur Verfügung. mehr

INTERNATIONAL

Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien)

Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige oder im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegende Vorhaben im Ausland. Als förderungswürdig erachtet werden insbesondere Vorhaben, die der Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen dienen (rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit). externer Link

INTERNATIONAL

Anpassung des Prämiensystems für Exportkreditgarantien

Nachdem sich die staatlichen Exportkreditversicherer innerhalb der OECD auf Mindestentgeltsätze für die Absicherung wirtschaftlicher Risiken geeinigt haben, wird ab 1. September 2011 auch in Deutschland ein neues System eingeführt. Das neue System gilt für Einzeldeckungen, Rahmenkreditdeckungen und revolvierende Deckungen. Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen, Fabrikationsrisikodeckungen, Verbriefungsgarantien und Nebendeckungen sind nicht betroffen. externer Link

DOKUMENT-NR. 35790

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