Seitdem am 1. Februar 2007 das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung und die zugehörige Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten ist, ist es zulässig, abfallrechtliche Nachweisverfahren auch in elektronischer Form abzuwickeln. Medienbruchfrei läuft das Verfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur, die die nötige technische und rechtliche Absicherung schafft.
Die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung behandelt in Abschnitt 4, § 19 ausdrücklich die Signatur: „Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.” Dies betrifft insbesondere die elektronischen Nachweiserklärungen und Begleitscheine, aber auch andere beim Abfallnachweisverfahren anfallende Dokumente. Damit ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein geschaffen.
Seit Januar 2011 müssen alle Beteiligten zwingend die qualifizierte, elektronische Signatur nutzen. Die betroffenen Mitarbeiter auf Seiten der Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger benötigen dann also jeweils eine individuell auf sie ausgestellte, qualifizierte, elektronische Signaturkarte - mit der sie jeweils zu gegebener Zeit die elektronischen Daten authentisieren müssen.
Wie sieht das elektronische Abfallnachweisverfahren in der Praxis aus?
Um den elektronischen Abfallnachweis im Betrieb einzusetzen, empfiehlt sich für die betroffenen Unternehmen je nach Nutzungsgrad und vorhandener Ausstattung eine der folgenden Varianten zur Zustellung an die ZKS-Abfall (zentrale Koordinierungsstelle Abfall):
Variante 1
- gelegentliche Nutzung
- geringe Anzahl an Begleitscheinen
- manuelle Eingabe akzeptabel
Nutzung des Länder-eANV
Variante 2
- komfortable Eingabe
- eine Anbindung der bestehenden Hintergrundsysteme ist möglich
Nutzung eines Dienstleisters durch
a) Erwerb einer geeigneten Software
b) Nutzung einer Plattform des Dienstleisters
c) Kombination aus a) und b) - EDV-System vorhanden
Variante 3
- komplexe, vollautomatische Prozesse
- viele Transaktionen
Entwicklung einer eigenen Software
Zur Auswahl steht das Webportal der Länder (Länder-eANV). Hier werden die benötigten Formulare zur Erstellung von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen kostengünstig bereitgestellt. Es eignet sich vor allem für Unternehmen, die nur einzelfallweise mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren zu tun haben.
Daneben existieren mehrere dezentrale Abfallmanagementsysteme, die die Anforderungen der Abfallnachweisverordnung erfüllen und Workflowfunktionen bereitstellen, dafür aber kostenpflichtig sind.
Das Bundesumweltministerium hat im Internet die Spezifikationen/Schnittstellen der elektronischen Nachweisformulare bekannt gegeben. Auf dieser Grundlage ist die Entwicklung weiterer kommerziell betriebener Abfallmanagementsysteme zu erwarten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Externe Links". Näheres zur Digitalen Signatur finden Sie unter "Mehr zu diesem Thema".