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FÖRDERUNG

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen

Was wird gefördert:
Das Land Baden-Württemberg möchte Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen beziehungsweise eine deutliche Qualitätssteigerung bestehender Angebote ermöglichen.

Voraussetzungen und Fristen:
Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen mit max. 100 Beschäftigten und einem Umsatz von höchstens 20 Millionen Euro.

Wie wird gefördert:
Es können verschiedene Arten von Innovationsgutscheinen beantragt werden. Für wissenschaftliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Marktrecherchen oder Machbarkeitsstudien, die im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produktes oder Dienstleistung notwendig sind, kann der Innovationsgutschein A bis zu 2.500 Euro beantragt werden. Für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, wie zum Beispiel Konstruktionsleistungen oder Prototypenbau, kann der Innovationsgutschein B bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Start-Up-Unternehmen aus dem Hightech-Bereich können einen Innovationsgutschein 'B Hightech' bis zu 20.000 Euro beantragen. 

Bewerbungsfrist:
Die Antragsformulare für die Gutscheine A und B können fortlaufend beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden. Sie werden zeitnah bearbeitet und geprüft. In der Regel erhalten Sie eine Nachricht innerhalb von vier Wochen nach Antragsstellung. Für den Gutschein 'B Hightech' wird quartalsweise zur Einreichung aufgerufen.

Weitere Informationen zu den Innovationsgutscheinen wie die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter "Externe Links”.

DOKUMENT-NR. 28092

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