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GEBÄUDEENERGIEAUSWEIS

Energetische Bewertung von Gebäuden: Der Gebäudeausweis

Viele Eigentümer und Vermieter von Gebäuden wissen nur wenig über deren Energiebedarf. Dies wird sich aufgrund der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie das Energieeinspargesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) ändern. Mit der neuen EnEV wird die Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen für Gebäude eingeführt, die gebaut, verkauft oder vermietet werden sollen.

Damit wird das Ziel verfolgt, mehr Transparenz für die Nutzer der Gebäude zu schaffen, Einsparpotenziale aufzuzeigen und den Vergleich des Energiebedarfs von Gebäuden zu erleichtern. Ausnahmen von der Pflicht zur Ausstellung eines Gebäude-Energieausweises können unter anderem für Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Gebäude mit niedrigem Energiebedarf erlassen werden.

DOKUMENT-NR. 20255

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